Bad Bramstedt (em) Die Schön Klinik Bad Bramstedt hat einen Vertrag mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV Nord) abgeschlossen. Damit stehen die Türen der psychosomatischen Fachklinik nun auch Rehabilitationspatienten aller Kostenträger offen. Bislang galt dies nur für Krankenkassen- und Privatversicherte sowie Selbstzahler.

„In der Akutversorgung haben wir schon immer Patienten aller Kostenträger behandelt“, erklärt Klinikleiter Marcus Baer. „Wir freuen uns, dass die Deutsche Rentenversicherung Nord uns nun als Kooperations-Einrichtung anerkannt hat. Unser Rehabilitationskonzept konnte überzeugen und das ist eine schöne Bestätigung unserer Leistungen.“ Seit rund 25 Jahren behandelt die Schön Klinik Bad Bramstedt Akut- und Rehabilitationspatienten mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen. Dazu zählen beispielsweise Depressionen, Burnout, Persönlichkeitsstörungen, Essstörungen und Zwangserkrankungen. Der Vertrag mit der DRV Nord gilt derzeit für die Rehabilitationsbehandlung von Patienten mit Depressionen, Chronischen Schmerzkrankheiten und Angststörungen. Die Schön Klinik Bad Bramstedt verfügt insgesamt über knapp 500 Betten. „60 Ein-Bett-Zimmer halten wir nun zur Behandlung von Rehabilitationspatienten auf zwei speziellen Rehabilitationsstationen vor“, sagt Marcus Baer. „Hinzu kommt ein Team von Therapeuten und Ärzten mit Zusatzqualifikationen für die Rehabilitationsbehandlung.“

Akut oder Reha? Verwirrung der Begrifflichkeiten
Die meisten Menschen sind verwirrt, wenn es bei einer stationären Behandlung psychischer Erkrankungen um Begriffe wie „akut“ und „Reha“ geht. Macht man mit einem solchen Krankheitsbild nicht immer eine Reha oder gar „Kur“? Chefarzt PD Dr. Gernot Langs leitet an der Schön Klinik Bad Bramstedt den Bereich Rehabilitation und bringt Licht ins Dunkel: „Der Unterschied zwischen einer Akut- und einer Rehabehandlung besteht in erster Linie in der Ausprägung des Krankheitsbildes sowie in den unterschiedlichen Zielen der Behandlung.“ So ist eine Akutbehandlung zum Beispiel bei jenen angezeigt, die eine sehr stark ausgeprägte Symptomatik im jeweiligen Krankheitsbild zeigen. Demnach muss die Akutbehandlung einer psychosomatischen Erkrankung auch mit den Mitteln eines Krankenhauses erfolgen. Patienten, die für eine Rehabilitation in Frage kommen, leben dagegen in der Regel schon jahrelang mit ihren häufig bereits chronifizierten Beschwerden. Diese Beschwerden sind so ausgeprägt, dass die sogenannte Teilhabe stark eingeschränkt ist. Bei der Entscheidung, ob eine Akut- oder eine Rehabilitationsbehandlung im Einzelfall angezeigt ist, sollten Patienten sich fachlich beraten lassen, etwa beim Hausarzt oder niedergelassenen Therapeuten. Auch an die Schön Klinik Bad Bramstedt können sich Patienten wenden, wenn sie diesbezüglich Fragen haben (Tel. 04192-504 0, KlinikBadBramstedt@schoen-kliniken.de).

Die stationäre Behandlung in der Schön Klinik Bad Bramstedt berücksichtigt die unterschiedlichen Bedürfnisse, Voraussetzungen und Behandlungsziele von Akut- und Rehabilitationspatienten: „Diese Differenzierungen fließen in großem Maße in die Gestaltung des Therapieplanes ein“, erklärt PD Dr. Langs. „Und den entwickeln wir immer gemeinsam mit dem Patienten direkt nach der Aufnahme.“ In Abgleich mit dem Therapieverlauf justiere das Behandlungsteam dann gegebenenfalls wöchentlich nach. „Hier liegt ein großer Vorteil für die Patienten unserer Klinik, egal ob Reha oder akut: Da wir fast alle psychischen Krankheitsbilder mit zum Teil sehr spezialisierten Behandlungskonzepten und jeweils dafür ausgebildeten Therapeuten behandeln, können wir bei der Anpassung der individualisierten Therapiepläne aus dem breiten Spektrum der verhaltenstherapeutischen Möglichkeiten schöpfen.“

Beratung und Informationen zum Therapieangebot der Schön Klinik Bad Bramstedt unter 04192-504 5040 oder KlinikBadBramstedt@schoen-kliniken.de.