Kreis Segeberg (em) „Muss ich meinen Führerschein tauschen“; „Muss ich persönlich vorbeikommen“ Fragen, die wieder häufiger die Führerscheinstelle der Stadt Neumünster erreichen. Die Geburtsjahrgänge von 1959 bis 1964 müssen bis zum 19.01.2023 Ihren alten Führerschein gegen einen neuen EU-Kartenführerschein umtauschen, sofern der derzeitige Führerschein bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurde.

Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sieht die EU für alle Mitgliedsländer eine einheitliche Gültigkeit von 15 Jahren für Führerscheine vor. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine einheitlich werden und das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt werden.
Wer nach dem 19.01.2023 mit dem alten Führerschein ein Fahrzeug führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Für alle anderen Geburtsjahrgänge und Führerscheine, die seit dem 01. Januar 1999 ausgestellt wurden, bleibt dagegen noch mehr Zeit für den Umtausch.

Es wird darum gebeten, von einem Umtauschantrag abzusehen, wenn der Führerschein erst später umgetauscht werden muss. Priorität haben derzeit alle Bürgerinnen und Bürger, deren Führerschein am 19.01.2023 abläuft. Einen Umtausch nicht außerhalb der Reihe vorzunehmen, liegt auch im eigenen Interesse, da der neue EU-Kartenführerschein nur 15 Jahre gültig ist. Zum Ablauf der 15 Jahre muss erneut ein kostenpflichtiger Austausch des Führerscheindokumentes vorgenommen werden.

Was es beim Umtausch zu beachten gibt und wie man in Neumünster auf dem schnellsten Weg zu seinem neuen Führerschein kommt, erfahren Sie hier:

Der Antrag von Mitbürgerinnen und Mitbürgern aus Neumünster kann ganz einfach auf dem Postweg gestellt werden. Ein persönliches Erscheinen ist nicht notwendig. Das entsprechende Antragsformular kann auf der Seite der Führerscheinstelle Neumünster

https://www.neumuenster.de/verkehr-umwelt/mobilitaet-verkehr/strassenverkehr/fuehrerscheinstelle/

unter dem Anliegen Umtausch/Pflichtumtausch gefunden werden. Wer keinen Internetzugang hat, kann sich den entsprechenden Antrag im Eingangsbereich der Zulassungsstelle, im Bürgerbüro unter den Arkaden oder im Seniorenbüro der Stadt Neumünster abholen.
Der Antrag kann ganz einfach zu Hause ausgefüllt werden. Wichtig ist, dass alle notwendigen Unterlagen übersendet oder in den Briefkasten der Führerscheinstelle, Plöner Straße 27, 24534 Neumünster, eingeworfen werden. Neben dem ausgefüllten Antrag, sind die Kopie eines gültigen Personalausweises oder die Kopie eines Passes mit Meldebestätigung, das Original des Führerscheins und ein biometrisches Lichtbild mit zu übersenden. Wenn der alte Führerschein im Original mitgesendet wird, muss auch für die Abholung des neuen Führerscheins kein Termin vereinbart werden.

Wenn der alte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt wurde, ist noch vorab eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde zu besorgen, die ebenfalls dem Antrag beizufügen ist.

Für den Umtausch fallen inklusive Direktversand des neuen Führerscheins Gebühren von 30,30 Euro an. Geld ist dem Antrag per Post allerdings nicht beizulegen. Nach Antragseingang wird eine entsprechende Rechnung mit Zahlungshinweisen übersandt. Der neue EU-Kartenführerschein wird, per Einwurf-Einschreiben direkt von der Bundesdruckerei an die Wohnadresse versandt. Es ist daher zu keinem Zeitpunkt notwendig persönlich die Führerscheinstelle aufzusuchen.

Wer seinen neuen Führerschein rechtzeitig zum Ablauf der Frist am 19. Januar 2023 in den Händen halten will, sollte bis spätestens 11. November 2022 den Antrag bei der Führerscheinstelle gestellt haben. Wer außerhalb von Neumünster lebt, muss sich wegen des Ablaufes und der Anträge bei der zuständigen Führerscheinstelle erkundigen.