Bad Segeberg (em) Seit März gibt es einen Ausbruch mit bislang 18 Masernerkrankungen im nordöstlichen Kreis Segeberg. Es handelt sich um zwölf Erwachsene sowie sechs Kinder und Jugendliche. Einige Erkrankte haben ein immenses Kontaktpersonenfeld erzeugt. Dies geschah durch Besuch von Schule, Schwimmbad oder Jugendzentren im ansteckungsfähigen Stadium der Krankheit.

Masern sind hochansteckend, das heißt die Wahrscheinlichkeit für Nichtimmune sich bei nahem Kontakt anzustecken und zu erkranken beträgt fast 100%. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion, zum Beispiel Husten und Niesen. Die Masern beginnen mit einer erkältungsähnlichen Phase unter anderem mit Husten und Fieber. Nach wenigen Tagen folgt der Hautausschlag. Bereits vor Beginn der Symptome ist der Erkrankte für seine Umgebung ansteckend und bleibt es auch bis circa 5 Tage nach Beginn des Hautausschlages.

Masern sind entgegen anderer Darstellungen nicht harmlos! Bei über der Hälfte der betroffenen Erwachsenen beim aktuellen Masernausbruch im Kreis Segeberg war eine Krankenhausbehandlung nötig. Masern können durch Komplikation bleibende Folgeschäden am Gehirn, beim Sehen und Hören hervorrufen. Tödliche Verläufe werden mit 1:1000 beziffert. Nach Angaben der WHO starben im Jahr 2012 weltweit 120.000 Menschen an Masern. Als immun und geschützt gilt man nach durchgemachter Masernerkrankung oder nach Masernimpfung.

Die Masern sind eine meldepflichtige Infektionskrankheit. Das Gesundheitsamt ist bei Masern verpflichtet im Umkreis des Erkrankten zu ermitteln und zu informieren. Zudem werden nach Infektionsschutzgesetz erforderliche Maßnahmen veranlasst. Diese betreffen vor allem Ansteckungsverdächtige, das heißt nicht sicher immune Kontaktpersonen aus dem Umfeld eines Masernerkrankten, bei denen sich Symptome möglicherweise erst später zeigen. Hier wurde und wird ein vorübergehendes Beschäftigungsverbot bei bestimmten Berufen, zum Beispiel Krankenhauspersonal beziehungsweise ein Betretungsverbot (zum Beispiel für KiTa und Schulen) ausgesprochen. Für Betreute und Betreuer mit unsicherem Masernschutz wurde seitens des Gesundheitsamtes für eine Trappenkamper Schule ein Betretungsverbot ausgesprochen.

Das Gesundheitsamt empfiehlt den Bürgerinnen und Bürgern:
Entwickeln sich Beschwerden, sollte man wie immer ärztlichen Rat aufsuchen. In der warmen Jahreszeit gibt es vermehrt Gelegenheiten, sich in größeren Menschenmengen aufzuhalten. Das Gesundheitsamt empfiehlt daher allen, ihren Impfstatus im Impfausweis zu überprüfen und zu kennen. Sind zwei Masernimpfungen im Kindesalter nicht sicher erfolgt, sollte man diese Standardimpfung auch als Erwachsener bei seinem Arzt nachholen lassen. Hier ist eine Einmalimpfung ausreichend.