Kreis Segeberg (em) Ab sofort gibt es zwei neue Programme des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) um den Radverkehr zu stärken: Das Finanzhilfe-Sonderprogramm „Stadt und Land“, in dem rund 660 Millionen Euro bis 2023 bereit stehen und das neue Förderprogramm zur Weiterentwicklung des „Radnetz Deutschland“. Hier gibt es Fördermittel in Höhe von 45 Millionen Euro bis 2023.

Der Bundestagsabgeordnete und Fahrradexperte der CDU/CSU-Fraktion Gero Storjohann sagt dazu:
„Wir schaffen Radwege! Wir stellen dafür so viele Mittel wie noch nie zur Verfügung. Das ist eine Riesenchance vor allem auch für die Gemeinden. Die Kommunen entscheiden mit den Ländern, welche Maßnahmen sich vor Ort am besten eignen. Das können zum Beispiel Radwegebrücken oder -unterführungen sein, fahrradfreundliche Kreuzungen, Fahrradparkhäuser oder Fahrradzonen. Ziel ist eine möglichst flächendeckende, getrennte und sichere Radverkehrsinfrastruktur. Damit wollen wir ein echtes Angebot schaffen, das noch mehr Menschen überzeugt, auf das Rad zu steigen. Außerdem möchte ich, dass das Fahrrad auch für lange Strecken und den Tourismus noch attraktiver wird. Dafür starten wir das Förderprogramm für den Ausbau der überregionalen Radfernwege des Radnetzes Deutschland.“

Ziel der Förderprogramme ist es, länderübergreifend ein sicheres, lückenloses und attraktives Netz aus national bedeutenden Radfernwegen auszubauen und Deutschland zum Fahrradland für Alltag, Freizeit und Tourismus zu machen. Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens sollen durch die Programme erhöht werden und sie sollen zum Aufbau einer möglichst lückenlosen Radinfrastruktur beitragen. Stadt-Umland-Verbindungen auch über kommunale Grenzen hinweg werden dabei besonders begrüßt. Außerdem soll der Radverkehr besser mit anderen Verkehrsträgern vernetzt werden.

Die Maßnahmen der Länder und Gemeinden werden mit bis zu 75 Prozent, bei finanzschwachen Gemeinden und bei Gemeinden in strukturschwachen Regionen sogar mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Zur Entlastung der Länder und Gemeinden während der Corona-Pandemie können die Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2021 sogar mit bis zu 80 Prozent gefördert werden. Der Landesanteil kann sowohl aus Mitteln des Landeshaushalts wie auch aus kommunalen Haushalten aufgebracht werden. Die Förderanträge sind an die Länder zu richten, die den Mittelabfluss in einer Landesverordnung regeln. Das Land Schleswig-Holstein wird diese in Kürze veröffentlichen.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Mittel für den Radverkehr auf ein nie dagewesenes Niveau aufgestockt: Bis 2023 stehen rd. 1,46 Milliarden Euro allein für den Radverkehr zur Verfügung.