Neumünster/Kreis Segeberg Das Land Schleswig-Holstein stellt für das Einbruchschutzprogramm in diesem Jahr knapp 800.000 Euro zur Verfügung. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack hat das Programm aktuell verkündet, teilt der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster-Segeberg mit. Damit können Hauseigentümer und Mieter in Schleswig-Holstein weiterhin Anträge stellen und ihr Zuhause mit Fördergeldern besser gegen Einbruch sichern.

Gefördert werden unter anderem der Einbau und die Nachrüstung von Fenster- und Fenstertürsicherungen sowie der Einbau von Alarmanlagen und Bewegungsmeldern. 

Laut polizeilicher Kriminalstatistik blieben in Schleswig-Holstein im Jahr 2022 fast die Hälfte aller Wohnungseinbrüche im Versuchsstadium stecken, was vor allem auf eingebaute Sicherheitstechnik zurückzuführen ist. www.k-einbruch.de gibt nähere Informationen.

Die Förderung ist gestaffelt: Die Investitionskosten müssen mindestens 500 Euro pro Antrag betragen, dürfen aber 10.000 Euro für dasselbe Wohnobjekt nicht übersteigen. Bis zu 1.000 Euro Investitionskosten werden mit 20 Prozent bezuschusst. Darüber hinausgehende Ausgaben bis 10.000 Euro werden mit 15 Prozent gefördert. Somit können 10.000 Euro pro Objekt mit maximal 1.550 Euro gefördert werden. 

BdSt-Bezirksvorsitzender Hans-Peter Küchenmeister rät bei Planung und Antrag zur Eile. Antragstellende müssen die Bauvorhaben in diesem Jahr durchführen und die bewilligten Fördermittel bis zum 15. Dezember 2024 bei der IB.SH abgerufen haben.

Anträge können über das Kundenportal der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gestellt werden: https://portal.ib-sh.de/site/#/public/home