Bad Segeberg (em) Beim monatlichen Lohnsteuerabzug werden häufig zu viele Steuern gezahlt. Ein Grund liegt darin, dass mögliche Freibeträge auf der elektronischen Lohnsteuerkarte nicht vermerkt sind. Wer sein monatliches Nettogehalt erhöhen möchte hat die Möglichkeit, einen Freibetrag beim Finanzamt zu beantragen, darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster-Segeberg hin.

Viele Ausgaben lassen sich von der Steuer absetzen. Häufig wird daher Monat für Monat zu viel Lohnsteuer vorausgezahlt. Diese zu viel gezahlte Lohnsteuer erhält der Steuerzahler dann erst lange Zeit später über die Einkommensteuererklärung zurück. Wer nicht so lange warten möchte, kann bereits vorweg die Lohnsteuerermäßigung beantragen, sodass die entsprechenden Kosten beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden, und das monatliche Nettogehalt höher ausfällt. Der Antrag muss auf einem amtlichen Formular gestellt werden, erläutert BdSt-Bezirksverbandsvorsitzender Hans-Peter Küchenmeister.

 Ein solcher Antrag setzt voraus, dass der Steuerzahler hohe Aufwendungen haben wird. Dies können z.B. hohe Werbungskosten für einen langen Arbeitsweg, für Arbeitskleidung und Arbeitsmittel, Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung oder hohe Fortbildungskosten sein. Auch Sonderausgaben, wie z.B. Kinderbetreuungskosten, Unterhaltsleistungen und/oder außergewöhnliche Belastungen wie etwa hohe Krankheitskosten, können bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Mit einem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung können auch die Kosten für eine Haushaltshilfe oder für energetische Sanierungsmaßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden vorab als Freibetrag berücksichtigt werden.

Wichtig: Wer einen Freibetrag gewährt bekommt, muss eine Einkommensteuererklärung anfertigen. Das Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ kann im Internet auf den Seiten der jeweiligen Landesfinanzverwaltung abgerufen werden. 

 Weitere Möglichkeiten, Steuern bei der Gehaltszahlung durch den Arbeitgeber zu sparen, erklärt die Broschüre „Mehr Netto vom Brutto“, die kostenlos angefordert werden kann beim Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein unter 0431/9901650.