Bad Segeberg (em) Wenn im Sommer die Sonne vom Himmel strahlt, liegt der Gedanke nahe, diese frei verfügbare Energie auch zuhause zu nutzen.

Möglich ist das für Privathaushalte entweder mit einer Photovoltaik-Anlage zur Erzeugung von Strom aus Sonnenlicht oder mit einer solarthermischen Anlage für Warmwasser und Heizung. Doch welches System macht mehr Sinn? Dipl.-Ing. Iris Thyroff-Krause, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, erläutert die Eckpunkte:

Was ist der Unterschied zwischen Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen?
Photovoltaik-Anlagen verwandeln Sonnenlicht in Strom. Der wird dann entweder direkt zuhause verbraucht oder ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Dafür erhält der Besitzer die sogenannte Einspeisevergütung. Die erzeugte Energie wird also voll genutzt. Solarthermie-Anlagen gewinnen aus dem Sonnenlicht Wärme und unterstützen damit die Bereitstellung von Warmwasser und die Raumheizung. Überschüssige Wärme kann in diesem System nicht genutzt werden.

Was sagt der Gesetzgeber?
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz schreibt vor, dass in Neubauten ein Teil der benötigten Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt werden muss. Um diese Pflicht zu erfüllen, bietet sich oftmals die Kombination einer Solarthermie-Anlage mit einem Brennwertheizkessel an. Photovoltaik-Anlagen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Wie rentabel sind die Anlagen?
Photovoltaik-Anlagen rechnen sich oftmals etwas schneller, weil der überschüssige Strom ins Netz eingespeist werden kann und vergütet wird. Für eine Anlage mit einer Leistung bis 10 Kilowatt, die im Juli in Betrieb genommen wird, beträgt die Einspeisevergütung 12,31 Cent je Kilowattstunde (kWh). Laut Bundesnetzagentur werden die Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen, die im Zeitraum bis zum 30. September in Betrieb genommen werden, nicht gekürzt.

Andererseits wird die Installation einer solarthermischen Anlage besser gefördert, allein durch das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (bafa.de) mit bis zu 3.500 Euro. In einigen Bundesländern gibt es zusätzliche Landesmittel. Letztlich muss die Wirtschaftlichkeit also immer im Einzelfall berechnet werden.

Für wen sind die Anlagen besonders interessant?
Voraussetzung für beide Systeme sind geeignete Dachflächen: ausreichend groß, möglichst wenig verschattet und nach Süden, Osten oder Westen ausgerichtet.
Eine Photovoltaik-Anlage kommt infrage, wenn ein möglichst großer Teil des erzeugten Stroms selbst verbraucht wird, da die eingesparten Kosten je kWh deutlich über der Einspeisevergütung liegen. Das ist vor allem bei einem jährlichen Strombedarf ab etwa 2.500 kWh der Fall. Weiter erhöhen lässt sich der Anteil des selbst verbrauchten Stroms mit einem Batteriespeicher.

Achtung: Bei sehr großen Photovoltaik-Anlagen ab 10 Kilowatt Leistung muss für den selbst verbrauchten Strom die Umlage nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz gezahlt werden. Sie sind damit für Privathaushalte meistens weniger wirtschaftlich. Solarthermie ist für Haushalte ab etwa drei bis vier Personen geeignet in kleineren Haushalten ist der Warmwasserverbrauch häufig zu gering. Die Anlage ist vor allem dann sinnvoll, wenn sie einen erheblichen Teil des Warmwasserbedarfs decken kann. In jedem Fall muss die Größe der Anlage am Wärmebedarf orientiert sein Pauschalangebote ohne Berücksichtigung des Wärmebedarfs sind nicht empfehlenswert.

Was unbedingt berücksichtigen?
Wer sich für eine Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage interessiert, sollte sich vor der Entscheidung fachkundig und unabhängig beraten lassen, denn eine schlecht geplante oder installierte Anlage amortisiert sich langsamer oder spart im schlimmsten Fall dauerhaft kein Geld ein. Dachsituation, Energiebedarf und Fördermöglichkeiten sollten von einem neutralen Experten geprüft werden. Angebote dazu gibt es beispielsweise bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale (vzsh.de). Dort finden auch Verbraucher Hilfe, die bereits eine Solarthermie-Anlage installiert haben und wissen möchten, ob diese effizient arbeitet.

Beratungsbedarf?
In Bad Segeberg findet die Energieberatung der Verbraucherzentrale freitags in den Räumen der Schuldnerberatung (Haus D), Kirchplatz 1, statt. Jetzt unter 04551 / 908 44-0 oder 0431 - 590 99 - 40 Plätze sichern!

Beratungsgespräch ab 5 Euro, für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei.