Bad Segeberg (em) Wer Post vom Finanzamt erhält, der freut sich selten - meist haben die staatlichen Quälgeister irgendwas zu nörgeln und wollen Geld... Nicht nur nervig, sondern brnadgefährlich wird es aber, wenn dem Adressaten Steuerhinterziehung vorgeworfen wird. Ein Steuerstrafverfahren ist nämlich nicht nur juristisch anstrengend, sondern vor allem auch persönlich belastend.
Als Strafverteidiger in Lübeck, Segeberg und Neumünster erkläre ich Ihnen, wie ein Steuerstrafverfahren abläuft, welche Konsequenzen drohen und wie Sie sich erfolgreich verteidigen können.
Was ist Steuerhinterziehung?
Die Steuerhinterziehung ist in § 370 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Eine Person macht sich demnach strafbar, wenn sie:
- Unrichtige oder unvollständige Angaben zu steuerlich erheblichen Tatsachen macht, oder
- Die Finanzbehörden pflichtwidrig in Unkenntnis lässt und
- Dadurch Steuern verkürzt oder ungerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
Hier kommen ein paar praktische Beispiele:
- Nicht deklarierte Einnahmen aus Vermietung, Gewerbe oder Kapitalerträgen.
- Falsche Angaben in der Steuererklärung.
- Unterlassene Abgabe von Steuererklärungen.
Die Strafe richtet sich bei der Steuerhinterziehung entscheidend nach der hinterzogenen Summe an Steuern. Besonders bei Summen über 50.000 Euro ist Vorsicht geboten, da hier Freiheitsstrafen nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können, sagt jedenfalls der Bundesgerichtshof, der oftmals das letzte Wort in einem Strafverfahren hat.
Wie läuft ein Steuerstrafverfahren ab?
Wie jedes Strafverfahren teilt sich auch das Steuerstrafverfahren in drei entscheidende Abschnitte auf:
1. Ermittlungsverfahren
Das Finanzamt für Steuerstrafsachen übernimmt die Ermittlungen, wenn es nur um Steuerhinterziehung geht. Es hat dabei aber mehr Befugnisse als die Polizei. Hier sind ein paar Maßnahmen, die es ergreifen kann:
- Zeugen vernehmen,
- Durchsuchungen durchführen (nach richterlichem Beschluss),
- Kontodaten einsehen,
- Telefone abhören (in engen Grenzen).
Wenn der Vorwurf komplex ist und sich auch auf andere Straftaten bezieht, z. B. mit internationalen Verbindungen oder beispielsweise bei dem Verdacht zusätzlicher Straftaten wie Sozialversicherungsbetrug, übernimmt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen.
2. Hauptverfahren mit Hauptverhandlung
Wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, prüft die Staatsanwaltschaft, ob genug Beweise vorliegen, um Anklage zu erheben. Wenn das so ist, gibt zwei Möglichkeiten:
- Ein Strafbefehl wird beantragt (für leichtere Fälle),
- Oder Anklage wird erhoben, was eine öffentliche Hauptverhandlung zur Folge hat.
3. Vollstreckung
Kommt es zu einer Verurteilung, wird die festgelegte Strafe (z. B. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe) vollstreckt. Je nach Fall können auch zusätzliche Nebenfolgen wie Berufsverbote drohen.
Wie endet ein Steuerstrafverfahren?
Das Verfahren kann auf verschiedene Weise enden.
Einstellung des Verfahrens
- Mangels Beweisen: (§ 170 Abs. 2 StPO) Das Verfahren wird eingestellt, wenn der Vorwurf nicht bewiesen werden kann. DAs ist der Fall, in dem die Staatsanwaltschaft der Meinung ist, dass nicht genug Beweise für eine Anklage vorliegen.
- Gegen Geldauflage: (§ 153a StPO) In leichteren Fällen wird das Verfahren bisweilen eingestellt, wenn der Beschuldigte eine Geldauflage zahlt. Diese Einstellung erscheint nicht im Führungszeugnis und ist eine attraktive Option, insbesondere, wenn die Möglichkeit im Raum steht, dass an den Vorwürfen etwas dran sein könnte.
Strafbefehl
Ein Strafbefehl wird häufig in Fällen erlassen, bei denen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr ausreicht. Dies vermeidet eine öffentliche Hauptverhandlung. Hier ist aber die Voraussetzung, dass weniger als 50.000 € an Steuern hinterzogen wurden.
Verurteilung nach Hauptverhandlung
Kommt es zur Anklage und Verurteilung, können folgende Strafen drohen:
- Geldstrafe oder
- Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren (bei schweren Fällen).
Wie lange dauert ein Steuerstrafverfahren?
Die Dauer ist sehr unterschiedlich:
- Komplexe Fälle: Diese Fälle können Jahre (Ja, wirklich JAHRE) dauern, insbesondere wenn umfangreiche Unterlagen geprüft werden müssen oder internationale Sachverhalte vorliegen.
- Einfache Fälle: Monate, z. B. wenn ein einzelnes Ereignis wie ein nicht gemeldeter Immobilienverkauf vorliegt.
Tipps zur Verteidigung bei Steuerhinterziehung
- Schnell handeln: Sobald Sie eine Vorladung oder Durchsuchung erhalten, sollten Sie unverzüglich einen Strafverteidiger kontaktieren.
- Selbstanzeige: Falls die Tat noch nicht entdeckt wurde, kann eine korrekte und vollständige Selbstanzeige Straffreiheit sichern. Diese ist aber nicht so leicht gemacht und muss komplett und vollständig sein, sonst kann es schnell nach hinten losgehen. Es ist also Vorsicht geboten und die Selbstanzeige muss von Profis erstellt werden.
- Einigung mit der Staatsanwaltschaft: Besonders bei Beträgen über 50.000 Euro kann es sinnvoll sein, auf einen Strafbefehl hinzuwirken, um eine öffentliche Verhandlung zu vermeiden.
- Professionelle Verteidigung: Ein erfahrener Strafverteidiger prüft die Vorwürfe, identifiziert Schwachstellen in der Anklage und verhandelt im besten Interesse des Mandanten.
Ihr Strafverteidiger in Lübeck, Segeberg und Neumünster
Ein Steuerstrafverfahren ist komplex und erfordert spezialisierte Kenntnisse im Straf- und Steuerrecht. Als Strafverteidiger in Lübeck, Segeberg und Neumünster unterstütze ich Sie in allen Phasen des Verfahrens:
- Prüfung der Vorwürfe und Ihrer Steuerunterlagen,
- Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft und dem Finanzamt,
- Verteidigung vor Gericht, falls eine Einigung nicht möglich ist.
Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und Kompetenz. Gemeinsam entwickeln wir die beste Strategie, um Ihre Interessen zu schützen.