Bad Segeberg (em) Auf Grund der starken Regenfälle am 19 und 20.06.2013 kam es auch im Verbandsgebiet des Zweckverband Mittelzentrum Bad Segeberg-Wahlstedt (ZVM) zu Kellerüberflutungen durch Rückstau in den öffentlichen Abwasserkanälen. Der ZVM möchte in diesem Zusammenhang technische Möglichkeiten aufzeigen, sich vor einem Rückstau zu schützen. Sämtliche Ablaufleitungen von Entwässerungsgegenständen in Gebäuden bilden durch den Anschluss an den Kanal ein verbundenes Rohrsystem. Staut sich das Abwasser im Kanal auf, drängt es gleichzeitig auch in die angeschlossenen Hausabflussleitungen zurück.

Der Wasserspiegel in den Ablaufleitungen des Gebäudes gleicht sich mit dem Wasserspiegel im Kanal stets aus. Das Abwasser in den Kanälen kann max. bis zur sogenannten Rückstauebene ansteigen. Die Rückstauebene liegt in Höhe der Straßenoberkante. Durch das verbundene Rohrsystem steigt das Abwasser auch in den Gebäudeleitungen bis auf das Niveau der Straßenoberkante. Aus diesem Grund sind vom Grundstückseigentümer alle Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene nach Maßgabe der Abwasserbeseitigungssatzung gegen Rückstau zu sichern. Welche Möglichkeiten der Rückstausicherung sind vorhanden?

Der ideale, grundsätzlich wirksamste Schutz vor Rückstau ist, dass unterhalb der Rückstauebene keine Entwässerungsgegenstände vorhanden sind. So sollte jeder Hauseigentümer prüfen, ob selten benutzte Entwässerungseinrichtungen wie z.B. Bodenabläufe in ehemaligen Waschküchen noch erforderlich sind. Sollen die Entwässerungseinrichtungen weiterhin genutzt werden, sind diese durch Rückstauverschlüsse oder Hebeanlagen zu sichern. Besonders wichtig ist, dass der Einbau dieser Rückstausicherungen nur durch qualifizierte Fachbetriebe erfolgt. Der ZVM bietet zu diesem Thema eine kostenlose Beratung an. Weitere Informationen erhalten interessierte Bürger auch auf der Internetseite des ZVM unter www.zvm-badsegeberg-wahlstedt.de