Bad Segeberg - Nach einem langen Tag greift manch einer gern zum Glas Wein oder Bier, um den Abend entspannt ausklingen zu lassen. Doch manchmal wird es ein Glas zu viel, und die Grenze zwischen entspannter Heimfahrt und einem folgenschweren Fehler verschwimmt. Der kurze Weg zur Tankstelle, der sonst so harmlos erscheint, wird plötzlich zur gefährlichen Fahrt. Dann leuchtet das Blaulicht auf, und es stellt sich die Frage: "Was habe ich getan?" Ein Moment der Unachtsamkeit – mit gravierenden Konsequenzen.

Eine Trunkenheitsfahrt kann weitreichende Folgen haben, insbesondere den Entzug der Fahrerlaubnis und eine mögliche Sperrfrist. Für viele Betroffene ist der Führerschein jedoch unverzichtbar – sei es für den Beruf oder das alltägliche Leben. Doch was tun, wenn der Verlust des Führerscheins droht? Eine gezielte und fachkundige Verteidigung kann hier oft die Wende bringen.

Die rechtliche Ausgangslage: Entzug der Fahrerlaubnis

Wer unter Alkoholeinfluss am Steuer erwischt wird, muss laut § 316 StGB mit einer harten Strafe rechnen. In den meisten Fällen folgt eine Fahrerlaubnisentziehung gemäß §§ 69, 69a StGB, da die charakterliche Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs indiziert wird. Doch nicht jede Trunkenheitsfahrt führt zwangsläufig zum Entzug der Fahrerlaubnis. Bestimmte Umstände können eine Abmilderung oder gar eine Abwendung der Sanktionen ermöglichen.

Spezialfälle und Verteidigungsstrategien

  1. Kurzstreckenfahrten: Wenn der Fahrer nur eine sehr kurze Strecke, beispielsweise wenige Meter, zurückgelegt hat, könnte dies als mildernder Umstand gewertet werden. Hier ist jedoch eine detaillierte und plausible Darlegung der Gründe für die Fahrt notwendig.
  2. Notstandsähnliche Situationen: Wurde die Fahrt in einer notstandsähnlichen Situation durchgeführt, kann dies die Indizwirkung des § 69 StGB beeinflussen. Eine gut dokumentierte und belegte Darstellung der Notlage ist hier unerlässlich.
  3. Ungefährliche Fahrzeuge: Bei Fahrten mit Fahrzeugen, die ein geringes Gefahrenpotenzial aufweisen, wie beispielsweise E-Scootern, kann die Indizwirkung ebenfalls infrage gestellt werden. Jedoch reicht allein die Nutzung eines solchen Fahrzeugs nicht aus – weitere Umstände müssen berücksichtigt werden.
  4. Geringe Blutalkoholkonzentration: Auch wenn eine niedrige Blutalkoholkonzentration vorliegt, führt dies nicht automatisch zum Wegfall der Indizwirkung. Andere Aspekte der Tat müssen hinzukommen, um eine Verteidigung erfolgreich zu gestalten.

Wiedererlangung der Fahreignung

Ein wesentlicher Aspekt der Verteidigung kann darin bestehen, den nachträglichen Wegfall der Ungeeignetheit nachzuweisen. Verkehrstherapeutische Maßnahmen und Nachschulungen können hier hilfreich sein. Ein weiterer Verteidigungsansatz ist die Beantragung einer Sperrfristverkürzung, insbesondere wenn seit der Tat keine weiteren Verkehrsverstöße vorliegen.

Fahrverbot statt Fahrerlaubnisentzug

Ist der Führerscheinentzug nicht abzuwenden, könnte alternativ ein Fahrverbot gemäß § 44 StGB verhängt werden. Dieses kann unter Umständen auf bestimmte Fahrzeugarten beschränkt oder in seiner Dauer angepasst werden. Auch hier gilt: Eine detaillierte und sachkundige Verteidigung ist der Schlüssel.

Fazit: Maßgeschneiderte Verteidigung kann den Unterschied machen

Die Verteidigung in Fällen von Trunkenheitsfahrten erfordert eine gründliche Analyse der Tatumstände und eine strategische Vorgehensweise. Durch den gezielten Einsatz von Argumenten und Nachweisen kann nicht nur der Führerschein gerettet, sondern auch die Sperrfrist erheblich verkürzt werden. Für Betroffene ist es daher unerlässlich, frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger hinzuzuziehen, der die richtigen Verteidigungsansätze kennt und diese überzeugend vor Gericht vorträgt.