Bad Segeberg (em) Es ist einer dieser hektischen Tage. Die Einkaufsliste war lang, die Zeit knapp und das Parkhaus ist enger als man es in Erinnerung hatte. Mit dem letzten Gedanken schon bei den anstehenden Terminen, schlüpfen Sie schnell in Ihr Auto und setzen zum Rückwärtsfahren an. Das leise "Kratz" am Heck geht im Trubel unter, die Musik spielt laut im Radio, und schon sind Sie auf dem Weg nach draußen. Der Parkplatz ist voll, die Gedanken wandern – was Sie nicht bemerken, ist der leichte Kontakt mit dem Stoßfänger des Wagens hinter Ihnen.

Ein paar Stunden später klingelt es an der Tür und ein mäßig begeisterter Polizist fragt: „Können Sie sich bitte an den Vorfall im Parkhaus erinnern?“ Eine Frage, die einem plötzlich das Blut in den Adern gefrieren lässt. Ein kleiner Moment der Unachtsamkeit könnte jetzt große Konsequenzen haben. Wird Fahrerflucht vorgeworfen, ist es wichtig, besonnen zu reagieren und strategisch vorzugehen:

  1. Keine vorschnellen Aussagen: Ich sollte keine voreiligen oder unüberlegten Aussagen gegenüber der Polizei oder anderen Beteiligten machen. Ich bin nicht verpflichtet, mich selbst zu belasten. Daher ist es ratsam, sich genau zu überlegen, was ich sage, und frühzeitig einen Anwalt zu konsultieren.
  2. Strafverteidiger einschalten: Es ist wichtig, sofort einen erfahrenen Strafverteidiger zu kontaktieren, der mich in Bad Segeberg, Wahlstedt oder Hamburg vertreten kann. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann die Beweislage prüfen, meine Rechte wahren und eine passende Verteidigungsstrategie entwickeln.
  3. Eigene Beweise sichern: Wenn möglich, sollte ich eigene Beweise sammeln, die meine Version der Ereignisse unterstützen. Dies können Zeugenaussagen, Fotos oder Videoaufnahmen sein.
  4. Mit der Versicherung sprechen: Ich sollte meine Kfz-Versicherung über den Vorfall informieren. Allerdings ist es auch hier wichtig, keine vorschnellen Aussagen zu machen, ohne vorher Rücksprache mit meinem Anwalt zu halten.

Mögliche Konsequenzen einer Verurteilung wegen Fahrerflucht

Die rechtlichen Folgen einer Verurteilung wegen Fahrerflucht können gravierend sein:

  • Geldstrafe: Je nach Schwere des Unfalls kann eine hohe Geldstrafe verhängt werden.
  • Freiheitsstrafe: In schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
  • Führerscheinentzug: Ein Entzug des Führerscheins ist möglich, und die Wiedererteilung kann schwierig und langwierig sein.
  • Punkte in Flensburg: Zusätzlich zur Strafe werden Punkte in Flensburg eingetragen, was sich negativ auf meine Fahrerlaubnis auswirken kann.

Fazit: Frühzeitig handeln und einen Strafverteidiger hinzuziehen

Ein Vorwurf der Fahrerflucht ist kein Bagatelldelikt und sollte keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden. Das richtige Verhalten nach einem solchen Vorwurf und eine umgehende rechtliche Beratung durch einen erfahrenen Strafverteidiger sind entscheidend, um schwerwiegende Konsequenzen zu vermeiden. Wenn Sie in Bad Segeberg, Wahlstedt oder Hamburg mit einem solchen Vorwurf konfrontiert sind, stehe ich Ihnen als spezialisierter Anwalt zur Seite, um Ihre Interessen zu verteidigen.

Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich biete Ihnen eine kompetente und engagierte Verteidigung, um das bestmögliche Ergebnis für Ihren Fall zu erzielen. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin und lassen Sie sich umfassend informieren.

Ihr Ansprechpartner in Bad Segeberg, Wahlstedt und Hamburg für alle Fragen rund um das Strafrecht.