Henstedt-Ulzburg (SvB) Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat die Gemeinde Henstedt-Ulzburg dazu verpflichtet, der AfD Schleswig-Holstein für ihren Landesparteitag am 16. September 2023 Zugang zum örtlichen Bürgerhaus zu gewähren (Az. 6B 12/23). Der Klage der AfD war erstmals in über zehn Jahren ein Ablehnungsbescheid der Gemeinde vorausgegangen. Julian Flak, stellvertretender Landesvorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD Schleswig-Holstein, erklärt dazu:

„Das Verwaltungsgericht hat in dankenswerter Klarheit unseren Anspruch auf Nutzung der Räumlichkeiten in Henstedt-Ulzburg bestätigt. Der Beschluss ist eine Rechtsstaats-Klatsche für die Bürgermeisterin der Gemeinde, Ulrike Schmidt: Die Gemeinde hatte schließlich bereits 2020 ein Gutachten in Auftrag gegeben, das zu dem Ergebnis kam, dass die Nutzung nicht verweigert werden dürfe. Wider besseres Wissen verweigerte die Bürgermeisterin jetzt trotzdem rechtswidrig die Nutzung."

Die sechste Kammer verpflichtet die Gemeinde Henstedt-Ulzburg im Wege in einer einstweiligen Anordnung (Az. 6 B 12/23) dazu, dem AfD-Landesverband Zugang zum Bürgerhaus zu verschaffen. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Zur Begründung nannte das Gericht die Gleichbehandlung aller Parteien. Stelle die  Gemeinde Einrichtungen für politische Zwecke zur Verfügung müsse Sie alle Parteien gleich behandeln.