Henstedt-Ulzburg (em) Am heutigen Tag hat der Marburger Bund beim Arbeitsgericht Neumünster einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Paracelsus Klinik Henstedt-Ulzburg eingereicht.

Seit drei Tagen befindet sich ein Teil der Ärzte am Standort, die dem Tarifvertrag mit dem Marburger Bund unterliegen, in einem unbefristeten Streik und stellt die Mitarbeitenden sowie die Klinikleitung vor große Herausforderungen in der Sicherstellung der Patientenversorgung am Standort. Mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wendet sich der Marburger Bund klar gegen die Patientenversorgung und den Behandlungsauftrag der Klinik. Aus Sicht der Klinik stellt das Verhalten des Marburger Bundes eine weitere nicht nachvollziehbare sowie unverhältnismäßige Eskalation in der Tarifauseinandersetzung dar und verurteilt das Vorgehen der Gewerkschaft, welches letztlich den Patient:innen sowie den Mitarbeitenden schadet.

„Für uns hat die Sicherstellung der Patientenversorgung der uns anvertrauten Patient:innen oberste Priorität und aus diesem Grund werden wir uns vor dem Arbeitsgericht zu Wehr setzen, so Sebastian Margaschewski. Gleichzeitig möchte ich mich ausdrücklich bei allen Mitarbeitenden bedanken, die uns mit Ihrem Einsatz ermöglichen unserem Behandlungsauftrag nachzukommen. Wir fordern den Marburger Bund an der Stelle auf, den Streik unverzüglich zu beenden und an den Verhandlungstisch zurückzukehren sowie wieder konstruktive Tarifverhandlungen zu führen.

Das vorliegende Angebot von Paracelsus berücksichtigt, dass alle ärztlichen Beschäftigten, die dem Tarifvertrag des Marburger Bundes unterliegen, als Vollzeitkraft eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro in diesem Jahr erhalten, Teilzeitbeschäftigte eine Inflationsausgleichsprämie unter Berücksichtigung ihrer vertraglich festgelegten Arbeitszeit. Neben dieser Inflationsausgleichsprämie gibt es zusätzlich in diesem Jahr rückwirkend ab April 2024 eine lineare Erhöhung der Entgelttabelle um 3 Prozent und eine weitere Erhöhung ab Dezember 2024 um 4 Prozent, dies entspricht einer Erhöhung von insgesamt 7 Prozent.

Zusätzlich wird es ab März 2025 eine weitere Erhöhung um 3 Prozent und ab Dezember 2025 nochmals eine weitere Erhöhung um 5 Prozent geben. Rechnet man beide Jahre zusammen, dann kommt man auf die geforderten 15 Prozent vom Marburger Bund. Diese tarifliche Regelung soll bis zum 31. Dezember 2025 gelten, also 24 Monate.

Mit dem vorliegenden Angebot wird eine zentrale Forderung seitens des Marburger Bundes nach einer Angleichung der Tarife an die der kommunalen Krankenhäuser erfüllt werden.