Henstedt-Ulzburg (em) Am Freitag, 25. November, dem internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, wird wieder weltweit auf Gewalt gegen Frauen aufmerksam gemacht. Die Aktionswoche ist vom 21. bis zum 25. Novem­ber.

1/3 aller Frauen ab 15 Jahren haben körperliche und / oder sexuelle Gewalt mindestens einmal oder auch mehrfach in Ihrem Leben erfahren (Ergebnis der EU-weiten Erhebung von März 2014). Das Spektrum der Gewalthandlungen reicht von Wegschubsen, Ohrfeigen, Schlagen mit Gegen­ständen und Verprügeln bis hin zu sexueller Nötigung und Vergewaltigungen. Häusliche Gewalt ist die am weitesten verbreitete Form der Gewalt gegen Frauen und umfasst alle gesellschaftlichen Schichten. Risikofaktoren sind neben Trennung und Trennungsabsicht auch Gewalterfahrungen in der Kindheit und Jugend. Henstedt-Ulzburg setzt ein öffentliches Zeichen gegen Gewalt an Frauen: Die Flagge „Frei Leben ohne Gewalt“ der Menschenrechtsorganisation „Terre des femmes“ wird am Rathaus in der Aktionswoche gehisst sein, und spezielles Informationsmaterial zu Stal­king und häuslicher Gewalt liegt für Besucherinnen und Besucher des Rathauses im Eingangsbe­reich aus und macht auf Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam.

Außerdem organisiert Gleichstellungsbeauftragte Svenja Gruber während der Aktionswoche verschiedene Veranstaltungen in Henstedt-Ulzburg:
1. „Gewalt kommt nicht in die Tüte“
In diesem Jahr haben sich die Organisatorinnen wieder einen anderen Standort zur Verteilung der Brötchentüten ausgesucht: Am Donnerstag, 24. November werden die von Bäckerei Rathjen und Bäckerei Wagner gespendeten Brötchentüten mit Informationsmaterial und der bundesweiten Rufnummer des Hilfetelefons 0 80 00 - 116 016 in der Kindertagesstätte Schul­straße verteilt. Unterstützt wird Svenja Gruber von Fachberatungsstellen und der Polizei: Andrea Hempel, Be­raterin des Frauentreffpunktes Kaltenkirchen, Ingeburg Grützmann vom Weißen Ring sowie Polizistin Jenny Fülle informieren Mütter und Väter über die Themen Stalking und häusliche Ge­walt und machen auf Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten vor Ort aufmerksam.
2. Frauenbeauftragte in Einrichtungen der Behindertenhilfe
Mädchen und Frauen mit Behinderungen sind doppelt so häufig von jeglichen Formen von Ge-walt betroffen wie Mädchen und Frauen ohne Beeinträchtigungen. Das belegt eine im Auftrag des Bundesfamilienministeriums durchgeführte Studie vom Herbst 2012. Demgegenüber haben Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen jedoch nur eingeschränkten Zugang zum Hilfesystem. Auch vor diesem Hintergrund wird ab 2017 eine neue Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) in Kraft treten. Mit diesem Gesetz ist es verpflichtend, dass jede Werkstatt für Men­schen mit Behinderung eine Frauenbeauftragte bereitstellt. Eine Maßnahme des Aktionsplanes für Inklusion in Henstedt-Ulzburg ist, bei der Verankerung von Frauenvertreterinnen in den Einrichtungen zu unterstützen.

Frauenvertreterinnen können nur Frauen mit einer geistigen/ körperlichen Behinderung werden. Diese müssen entsprechend geschult und unterstützt wer­den. Im Rahmen der Anti-Gewalt Woche wird die Fachveranstaltung vor Ort, in Henstedt-Ulzburg, konkrete Impulse für eine Auseinandersetzung und Implementierung von Frauenbeauftragten in Einrichtungen der Behindertenhilfe geben. Christiane Czygan und Barbara Carstensen vom Verein Mixed Pickles werden mit den beiden bereits amtierenden Frauenbeauftragten Susann Schwentke und Ester Tiedemann durch den Fachtag führen. Die Veranstaltung findet am Dienstag, 22. November von 10 bis 15 Uhr in den Räumen des Rauhen Hauses, im Kulturtreff Gräflingsberg, in Henstedt-Ulzburg statt. Zielgruppe sind sowohl Fach­kräfte als auch Frauen in Einrichtungen der Behindertenhilfe, die sich für das Amt der Frauen­beauftragten interessieren. Eine Anmeldung ist erforderlich bei der Gleichstellungsbeauftragten Svenja Gruber unter svenja.gruber@h-u.de oder Tel.: 0 41 93 / 963 170.

  1. „Nein heißt nein!“ Vortrag zur Reform des Sexualstrafrechts
    Im Juli 2016 hat der Bundestag die Reform des Sexualstrafrechts einstimmig beschlossen. Die letzte, einschneidende Reform im Sexualstrafrecht lag knapp 20 Jahre zurück. 1997 wurde die Vergewaltigung auch in der Ehe unter Strafe gestellt. Mit der neuen Reform gilt nun künftig „Nein heißt nein, immer und ohne Ausnahme!“ Die Be­strafung eines Täters hängt nicht länger davon ab, ob Gewalt oder Drohungen angewendet wurden. Künftig ist jede sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen des Opfers strafbar. „Die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen wird nun umfassend geschützt. Mit dem Gesetz werden sich zukünftig mehr Opfer zu einer Anzeige entschließen und weniger Verfahren einge­stellt werden“, davon ist Gleichstellungsbeauftragte Svenja Gruber überzeugt. Auch sexuelle Angriffe aus einer Gruppe heraus können durch die Reform nun als Straftatbe­stand für jeden Einzelnen festgeschrieben werden.

Ob dieser Punkt des Gesetzes verfassungs­widrig ist, gilt es zukünftig zu klären. Was steht nun im neuen Sexualstrafrecht? Seit wann wird um eine Reform gerungen? Welchen Einfluss hatte die Silvesternacht 2015/16 und wie kam „Nein heißt nein“ ins Gesetz? Wann tritt das Gesetz in Kraft? Diese und weitere Fragen werden auf dem Vortrag „Nein heißt nein!“ zur Reform des Sexual­strafrechts am Donnerstag, 24. November, um 18.30 Uhr im Ratssaal in Henstedt-Ulzburg geklärt. Referentin ist Stefanie Böttcher von der Frauenfachberatungsstelle Bad Segeberg. Die Veran­staltung wird organisiert von den Frauenfachberatungsstellen in Kaltenkirchen, Norderstedt und Bad Segeberg, der KIK Koordinationsstelle für häusliche Gewalt und der Gleichstellungsbe­auftragten Svenja Gruber. Für weitere Fragen und Informationen steht Svenja Gruber zur Ver­fügung unter svenja.gruber@h-u.de oder Tel.: 0 41 93 / 963 170.