Henstedt-Ulzburg (em) Während eines Ausflugs zur Verkehrsprävention am Mittwoch, 11. September stellten Polizei und Grundschüler diverse Verstöße fest.

Ein Präventionsbeamter der Polizeidirektion Bad Segeberg wollte den Schülern einer ersten Klasse in Henstedt-Ulzburg eigentlich zeigen, wie man sich im Straßenverkehr richtig verhält. Zusammen mit den ABC-Schützen stellte er sich an der Fußgängerampel Hamburger Straße / Krambekweg auf.

Während der Präventionsbeamte den kleinen Jungen und Mädchen zeigen wollte, wie man sich an einer Ampelanlage richtig verhält, missachteten insgesamt acht Autofahrer die Lichtzeichen der dortigen Ampelanlage. Fünf Autofahrer missachteten das Rotlicht. Drei Autofahrer beschleunigten noch einmal, als die Ampel bereits Gelb zeigte.

Die Polizei macht deutlich: Der Schulanfang ist erst wenige Wochen her. Die kleinen Jungen und Mädchen sind im Straßenverkehr noch ungeübt. Jeder Verkehrsteilnehmer ist zur Vorsicht und gegenseitigen Rücksicht verpflichtet.

Derartige Verstöße haben auch rechtliche Folgen: Die Missachtung des Rotlichts einer Ampelanlage wird mit Bußgeldern bis zu 200 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten geahndet. § 37 StVO schreibt vor, dass bei Gelblicht vor der Ampel auf das nächste Zeichen zu warten ist. Wer bei Gelblicht trotzdem weiterfährt, muss mit einem Verwarngeld rechnen. Die Polizei nimmt die geschilderten Beobachtungen zum Anlass, die Überwachung der Schulwege weiter zu intensivieren.

Originaltext: Polizeidirektion Bad Segeberg