Kaltenkirchen (em) Ab dem 15. Oktober führt die Betreuungsbehörde des Kreises Segeberg alle zwei Wochen eine offene Sprechstunde im Beratungszentrum in Kaltenkirchen (Flottkamp 13, 1. Stock, Zimmer 135) durch. Ohne vorherige Anmeldung können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger bei Christina Balzer an jedem 1. und 3. Dienstag des Monats zwischen 15 und 17 Uhr über Betreuungsrecht und Vorsorgeregelungen informieren und beraten lassen.

Betreuungsbehörden bestehen in den Kreisen und kreisfreien Städten mit Inkrafttreten des Betreuungsrechts 1992. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Mitwirkung im gerichtlichen Betreuungsverfahren, insbesondere die Erstellung von Sozialgutachten sowie Auswahl und Vorschlag von geeigneten Betreuern, die Beratung und Unterstützung für betroffene Personen, für Angehörige, Betreuer, Bevollmächtigte und die Aufklärung über Vorsorgeregelungen.

Im Betreuungsverfahren äußert sich die Behörde gegenüber dem Amtsgericht zu der Frage, ob und für welche Angelegenheiten ein rechtlicher Betreuungsbedarf (rechtliche Vertretung) besteht. Eine wichtige Aufgabe ist dabei die Erwägung und Anregung anderer Maßnahmen, die eine rechtliche Betreuung vermeiden können, wie zum Beispiel ambulante Hilfen, sozialpädagogische Unterstützung, aber auch das Erteilen einer Vollmacht. Seit Juli 2005 gehört es auch zu den Aufgaben der Betreuungsbehörde, Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zu beglaubigen.

In der Betreuungsbehörde des Kreises Segeberg sind zurzeit sieben Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter beschäftigt. Der persönliche Kontakt erfolgt überwiegend durch die aufsuchende Arbeit im Außendienst, Hausbesuche oder Besuche in Heimen, Einrichtungen und Kliniken. Mit der Sprechstunde in den Räumen des Beratungszentrums werden die Möglichkeiten der persönlichen Beratung erweitert.