Kaltenkirchen (em) Die CDU-Fraktion Kaltenkirchen hatte am Mittwochabend zur öffentlichen Informationsveranstaltung zum Thema „Wie geht es weiter mit der Grundsteuer?“ in das Bürgerhaus Kaltenkirchen eingeladen. Redner des Abends war der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Ole Plambeck, zu dessen Wahlkreis auch Kaltenkirchen gehört.

Mehr als 70 Gäste aus Kaltenkirchen und dem Umland sind der Einladung der CDU-Fraktion gefolgt. Das Thema Grundsteuer ist in aller Munde, denn seit dem 01.01.2025 gilt die neue Grundsteuerreform. Aber derzeit gibt es noch keine Grundsteuerbescheide der Stadt. Wobei der Kaltenkirchener Bürgermeister Stefan Bohlen auf der Veranstaltung berichtet hatte, dass genau am Tag der Informationsveranstaltung die Stadt Kaltenkirchen die Grundsteuerbescheide verschickt hat. Somit werden Kaltenkirchens Grundstücksbesitzerinnen und Besitzer in den nächsten Tagen wissen, welche Grundsteuer sie tatsächlich nach der Reform zu zahlen haben. 

In seinem Vortrag ging Ole Plambeck auf die Unterschiede des bisherigen Grundsteuerrechts und des neuen Grundsteuerrechts ein und warum eine Reform überhaupt nötig war. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte im April 2018 entschieden, dass die alten Einheitswerte, welche die Grundlage für die Grundsteuer waren, nicht mehr gelten dürfen. Der Bundesgesetzgeber hatte dann 2019 eine neue Bewertungsgrundlage geschaffen, die auch in Schleswig-Holstein umgesetzt wurde. Maßgebliche Faktoren sind die Bodenrichtwerte die für das Wohnen in Kaltenkirchen zwischen 400 € und 500 € pro qm für liegen und das Mietniveau vor Ort. Für Nichtwohngrundstücke in den Gewerbegebieten gelten Bodenrichtwerte zwischen 70 € und 130 € pro qm. Das hat zur Folge, dass für Wohngrundstücke in der Regel höhere Grundsteuerwertbescheide und für Nichtwohngrundstücke eher niedrigere Grundsteuerwertbescheide durch die Finanzämter veranlagt worden sind. Im Schnitt sind die Grundsteuermessbeträge dadurch in Kaltenkirchen gesunken, sodass der vom Land im Transparenzregister empfohlene Hebesatz für die Grundsteuer B von 315 % auf 359 % in 2025 steigt, um für die Stadtkasse das gleiche Steueraufkommen zu erreichen. 

Dabei wurde an dem Abend intensiv über die vom Land geschaffene Möglichkeit der Einführung von differenzierten Hebesätzen innerhalb der Grundsteuer B diskutiert. Dabei wurde diskutiert, ob die Stadt für Nichtwohngrundstücke einen höheren Hebesatz und für Wohngrundstücke einen niedrigeren Hebesatz beschließen sollte. Dabei wurde in der Diskussion deutlich, dass genau gerechnet werden müsste, welche Belastungsverschiebung tatsächlich eintritt, da die Gewerbegrundstücke in der Regel wesentlich mehr Fläche haben, als Wohngrundstücke und tatsächlich pro qm auch einen niedrigeren Marktwert haben, als Wohngrundstücke. Zudem fehle derzeit noch die Ausführungsbestimmungen durch das Land, da genau abgegrenzt werden muss, was ist ein Wohngrundstück und was ist kein Wohngrundstück. Der Differenzierung müsste sehr sorgfältig durch die Stadt erfolgen, um die Grundsteuerbescheide nicht angreifbar zu machen. Denn es geht um eine wichtige Steuer zur Finanzierung der Daseinsvorsorge in der Kommune.