Neumünster (em) Die Stadt Neumünster und der Kreis Segeberg haben für Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer aus Risikogebieten des Coronavirus eine Allgemeinverfügung erlassen:

Für Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet oder des besonders betroffenen Gebiets folgende Einrichtungen nicht betreten: Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte, Kindertagespflegestellen, Schulen und Heime, in denen überwiegende minderjährige Personen betreut werden, Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken - ausgenommen von dem Betretungsverbot sind behandlungsbedürftige Personen. Zudem dürfen keine stationären Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz - ausgenommen von dem Betretungsverbot sind behandlungsbedürftige Personen - Berufsschulen und Hochschulen besuchen.

Die Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete sind im Internet unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html tagesaktuell abrufbar.

Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer aus Risikogebieten (laut RKI) einschließlich Südtirol sollten wenn möglich zu Hause bleiben und sich bei Anzeichen von Erkältungssymptomen telefonisch unter der Rufnummer 116 117 beraten lassen, ob eine diagnostische Abklärung sinnvoll ist. Dies gilt sowohl für Schülerinnen und Schüler, Kita-Kinder als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimarbeit tätig sein können. Dies kann derzeit ein sinnvolles Instrument für Reiserückkehrer sein, um das Risiko einer mögliche Krankheits-Übertragung zu verringern. Arbeitgebern wird empfohlen, solche Möglichkeiten zu prüfen und zu nutzen.

Auf Besuche von Angehörigen in Kliniken und Altenpflegeeinrichtungen sollte derzeit möglichst verzichtet werden, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Diese Einschränkung trägt auch dazu bei, dass die begrenzten Ressourcen der Schutzkleidung dort zum Einsatz kommen, wo sie vorrangig gebraucht werden, nämlich in der medizinischen Versorgung.

Vom Fachdienst Gesundheit wird die Einhaltung der allgemeinen Hygiene empfohlen, was insbesondere während der Grippesaison sehr wichtig ist. Diese Hygienemaßnahmen gelten auch für das neuartige Coronavirus:

• regelmäßiges Händewaschen
• auf Händeschütteln verzichten
• sich nicht ins Gesicht fassen
• Husten und Niesen in ein Einwegtaschentuch oder in die Armbeuge
• Abstand zu erkrankten Personen einhalten und Menschenansammlungen meiden