Neumünster (em) Auf Nachfrage bestätigt die Polizeidirektion Neumünster, dass die Observationskräfte an der Wohnung des 72-jährigen Sexualstraftäters mit Ablauf des 29. August abgezogen wurden.

Hintergrund ist, dass der für die Beamten als Rechtsgrundlage dienende Gerichtsbeschluss des Amtsgerichts Neumünster zur Observation und ständigen Begleitung auf Antrag bislang noch nicht verlängert wurde und diese Maßnahme insofern nicht mehr durchgeführt werden darf. Dies ist allerdings nur eine Maßnahme von einem ganzem Maßnahmenbündel, zu deren Inhalt die Polizei jedoch aus taktischen Gründen keine Angaben macht. Polizeiliches Ziel ist es weiterhin Straftaten im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu verhindern. Der 72-Jährige hat nach wie vor Meldeauflagen zu befolgen und sich an die Weisungen der Führungsaufsicht zu halten.

Originaltext: Polizeidirektion Neumünster