Neumünster (em) Alle privaten und öffentlichen Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten sollten daran denken, der Agentur für Arbeit ihre Beschäftigtendaten für das abgelaufene Jahr 2012 bis spätestens 31. März zu melden. Diese Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen.

Anhand der gemeldeten Daten prüft die Agentur für Arbeit, ob sie ihre Beschäftigungspflicht erfüllt haben. Unternehmen, bei denen dies nicht der Fall ist, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Unternehmen, die nach Erkenntnis der Agentur für Arbeit Neumünster beschäftigungspflichtig sind, müssten bereits im Januar die für die Anzeige erforderlichen Materialien auf CD-ROM erhalten haben. Aber auch die Unternehmen, die keine Unterlagen erhalten haben, obwohl sie im vergangenen Jahr mindestens 20 Beschäftigte hatten, unterliegen der Anzeigepflicht.

Die erforderlichen Vordrucke können dann über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter www.rehadat-elan.de kostenlos heruntergeladen oder angefordert werden.

Um Betrieben Berührungsängste zu nehmen und sie aus erster Hand über Möglichkeiten der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben zu informieren, gibt es in der Agentur für Arbeit Neumünster mit Sandra Schifter eine besondere Ansprechpartnerin für Rehabilitation und Menschen mit Behinderung im Arbeitgeberservice.

Sie stellt fest: „Immer mehr Arbeitgeber entscheiden sich bei der Suche nach einem neuen Arbeitnehmer aufgrund der fachlichen Eignung für einen Menschen mit Behinderung. Sie nehmen meine Unterstützung gerne in Anspruch.“

Sandra Schifter informiert Arbeitgeber ganz gezielt zu qualifizierten Bewerbern für Arbeits- und Ausbildungsplätze, zu speziellen Einstellungshilfen oder Ausbildungen. Gemeinsam mit den Fachdiensten der Agentur für Arbeit (Ärztlicher und Psychologischer Dienst, Technische Berater) können bei Bedarf individuelle Lösungen beispielsweise für die behindertengerechte Ausstattung eines Arbeitsplatzes gefunden werden. Zu erreichen ist Sandra Schifter unter der Rufnummer 0 43 21 94 31 21 oder per E-Mail: Neumuenster.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de.