Norderstedt (em) Die familienpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Katja Rathje-Hoffmann, sieht im Fall des „Itzehoer Findelkindes“ ein Zeichen dafür, dass die durch die jüngste Kinderschutzgesetzgebung geschaffenen umfangreichen und unbürokratischen Hilfsmöglichkeiten für junge Mütter noch viel zu wenig bekannt sind:

„Die junge Mutter des Itzehoer Findelkindes braucht zuallererst Hilfe. Ich bin sicher, dass sie diese viel eher und hoffentlich rechtzeitig in Anspruch genommen hätte, wenn ihr die zahlreichen Angebote bekannt gewesen wären. Deshalb muss die Aufklärung über diese Möglichkeiten gerade für Jugendliche und Heranwachsende verstärkt werden“, erklärte Rathje-Hoffmann heute (3. Juli 2013) in Kiel. Junge Mütter befänden sich häufig, bedingt durch zumeist ungewollte Schwangerschaften, in extremen Krisensituationen.

Im Itzehoer Fall sei deshalb das Jugendamt gefragt, Mutter und Kind sofortige Hilfe anzubieten, und beide nach Kräften zu unterstützen. Beispielsweise bestünde die Möglichkeit, dass nach der Geburt ehrenamtliche „Familienpaten“ eine junge Mutter anleiten. „Ich wünsche mir, dass diese Patenschaften schon in der Schwangerschaft ansetzen. Denn in dieser Phase sind die jungen Mütter in einer absoluten Ausnahmesituation, die sie häufig ohne kompetente Hilfe nicht bewältigen können“, so Rathje-Hoffmann. Die gesetzlichen Möglichkeiten durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie das Landes- und Bundeskinderschutzgesetz seien unbürokratisch und praktisch anzuwenden.