Norderstedt (em) Bereits seit mehreren Jahren hat das Polizeirevier Norderstedt für die U-Bahnhöfe Norderstedt Mitte und Garstedt bzw. die ZOBs und die angrenzenden Straßenzüge sogenannte Kontrollbereiche angeordnet.

Hintergrund der Anordnung ist die in diesen Bereichen im Vergleich zum übrigen Stadtgebiet überproportional hohe Kriminalität.

Bei den Straftaten handelt es sich überwiegend um Eigentumsdelikte wie Laden-, Taschen- oder Fahrraddiebstähle. Zudem verzeichnet die Polizei auch Gewaltdelikte überwiegend begangen durch Jugendliche oder Heranwachsende.

Ziel der Einrichtung sowie der entsprechenden Kontrollmaßnahmen ist stets eine Reduzierung der Straftaten sowie die Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung in den benannten Kontrollbereichen.

Aus Sicht der Landespolizei hat sich die Ausweisung von Kontrollbereichen bewährt, um früh, konsequent und proaktiv polizeiliche Kontrollmaßnahmen durchführen und somit örtlich eng begrenzte Kriminalitäts- oder Gefahrenlagen wirksam begegnen zu können. Dieses Instrument ist somit ein wichtiger Faktor für die objektive und subjektive Sicherheit in den betroffenen Bereichen sowie ein effektiver Baustein zur Prävention von Straftaten.

Die Landespolizei will dadurch eine Reduzierung der Straftaten, die Aufhellung der Täterstrukturen und die Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung erreichen.

Die Anordnung verleiht den Einsatzkräften weitergehende Eingriffsbefugnisse wie Identitätsfeststellungen oder auch körperliche Durchsuchungen bzw. Durchsuchungen mitgeführter Gegenstände.

Entsprechend wurde die bereits bestehende Anordnung nach sorgfältiger Prüfung der Kriminalitätslage und einem in der Gesamtschau anhaltend hohen Kriminalitätsniveaubis zum 30.09.2024 durch das Polizeirevier verlängert.