Quickborn (em) Der Kreis Segeberg hat die aufgrund eines erfolgreichen Eilverfahrens der Stadt Quickborn nicht vollziehbare Baugenehmigung für ein Massenlogistikzentrum der Firma Hillwood noch nicht aufgehoben. Unterdessen versucht die Firma Hillwood über einen zweiten Nachtrag zur ursprünglichen Baugenehmigung zu einer rechtmäßigen Baugenehmigung zu gelangen. In diesem zweiten Nachtrag soll das Verkehrsaufkommen massiv von 1.600 LKW-Fahrten in der Ursprungsbaugenehmigung auf 700 LKW-Fahrten zwischen 6 und 22 Uhr sowie 80 LKW-Fahrten zwischen 22 und 6 Uhr reduziert werden. Diese Reduzierung soll bei gleichbleibender Gewerbefläche, gleichbleibender Beschäftigtenzahl sowie unveränderter Anzahl der Hallen und Ladetore erfolgen.
Im Rahmen einer Beteiligung als „Nachbarin“ ist der Stadt Quickborn am 2. Dezember 2024 kurzfristig die Möglichkeit eingeräumt worden, über die Feiertage bis zum 2. Januar 2025 Einwendungen gegen den zweiten Nachtrag zu erheben. Von dieser Möglichkeit hat die Stadt Quickborn Gebrauch gemacht.
„Die Position der Stadt Quickborn ist klar“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Fiete Kalscheuer im Beisein von Quickborns Bürgermeister Thomas Beckmann und der Quickborner Fachbereichsleiterin für Rechtsangelegenheiten Cornelia Groth. „Der zweite Nachtrag ist unzulässig. Eine Nachtragsgenehmigung ist eine Baugenehmigung für geringfügig Änderungen, die das Bauvorhaben insbesondere in seinen Grundzügen nur unwesentlich berühren. Sie modifiziert lediglich die ursprüngliche Baugenehmigung und würde damit das Schicksal der nicht vollziehbaren Ursprungsbaugenehmigung teilen. Erforderlich wäre also vielmehr eine echte Änderungsgenehmigung mit der Folge, dass die Veränderungssperre der Gemeinde Ellerau greift.“
Darüber hinaus steht aus Sicht der Stadt fest: Selbst eine deutliche Reduzierung der LKW-Fahrten kann nicht dazu führen, dass die Erschließung des Massenlogistikzentrums gesichert ist. Quickborns Bürgermeister Thomas Beckmann: „Die von der Firma Hillwood jetzt für den Nachtrag vorgelegte Verkehrssimulation ist weder plausibel noch wurde die Anschlussstelle A7 berücksichtigt. Die Reduzierung der LKW-Fahrten von täglich 1600 auf 780 ohne Anpassung weiterer Kenngrößen wie Gewerbefläche und Beschäftigtenzahl ist nicht nachvollziehbar.“
Die von der Stadt Quickborn beauftragte und im Sommer 2024 veröffentlichte gutachterliche Stellungnahme kommt darüber hinaus zu dem Ergebnis, dass die Anschlussstelle A7 bereits im Bestand insbesondere morgens über eine zeitliche Ausdehnung von bis zu zwei Stunden und bis zu einer Länge von zwei Kilometern überlastet ist. Jede weitere Verkehrszunahme, auch schon in geringem Ausmaß, ist nicht abwickelbar und würde zu einer weiteren Verschlechterung der Verkehrssituation führen.
„Es bleibt festzuhalten“, so Beckmann, „dass mit dem geplanten Massenlogistikzentrum weder die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden noch der Verkehrsfluss gewährleistet werden kann. Der von Hillwood eingereichte Nachtrag zur Baugenehmigung hat daran nichts geändert. Er ist unzulässig und beruht darüber hinaus auf einer unschlüssigen und unvollständigen Verkehrsflusssimulation.“