Bad Bramstedt (em) Mit dem Beschluss des Landessozialgerichtes, die Schulbegleitung nicht mehr über die Sozialhilfe zu finanzieren, sondern diese innerhalb des Schulsystems zu verankern, ist bei Eltern von Kindern mit Behinderung große Unsicherheit ausgelöst worden. Sie sind in Sorge, dass Anträge zur dringend notwendigen Begleitung ihrer Kinder in der Schule abgelehnt werden könnten. Eine offizielle Information, wie es weitergeht, gibt es bisher nicht.

Der Lebenshilfe Bad Bramstedt und der Landesverband Schleswig - Holstein teilt diese Sorgen und fordert deutliche und schnelle Sicherheit für die betroffenen Eltern und Kinder. Die längst fällige Klärung und Weiterentwicklung des Schulsystems darf nicht auf Kosten der Kinder gehen. Bis auf weiteres muss in jedem Falle die Schulbegleitung gewährleistet werden. Inklusive Schule kann nicht entwickelt werden ohne die Einbeziehung von Eltern, Verbänden und Lehrern. Deshalb ist es dringend notwendig, dass ein Dialog zwischen dem Bildungsministerium und den Betroffenen aufgenommen und eine gemeinsame Konzeptentwicklung vorgenommen wird.

Die Lebenshilfe hat hier langjährige Erfahrungen und bietet allen Beteiligten umfassende Unterstützung bei der Entwicklung eines veränderten Schulsystems an. Eine stärkere Einbeziehung von Eltern halten wir zudem für dringend erforderlich. Diese Kompetenz und die ganz konkreten Erfahrungen müssen unbedingt in die Entwicklung eines veränderten Schulsystems einfließen. Die leidvollen Erfahrungen, die bis heute bereits mit inklusiver Schule gemacht werden, weil Quoten wichtiger waren als die beteiligten Menschen, dürfen sich nicht wiederholen. Es reicht nicht im Schulgesetz das Ziel der inklusiven Schule festzuschreiben. Inklusive Schule muss mit landesweiten Standards entwickelt werden und zugleich regionale und individuelle Besonderheiten berücksichtigen. Dabei muss der persönliche Förderbedarf jedes einzelnen Kindes ob mit oder ohne Behinderung gedeckt werden. Für Kinder mit Behinderung ist es von existenzieller Bedeutung, dass sie eine Förderung erhalten, die sie zusätzlich zum schulischen Lehrstoff auch zu einem möglichst selbstbestimmten Leben befähigt. Dafür ist eine besondere Förderung und Begleitung unerlässlich. Wer blind ist, muss das Gehen mit einem Gehstock oder Blindenhund lernen, wer gehörlos ist, muss Gebärdensprache lernen können, Kinder mit Schwierigkeiten bei der Kommunikation brauchen barrierefreie oder auch unterstützte Kommunikation, um nur einige wenige Beispiele zu nennen.

Es geht um wesentlich mehr als um die Frage wie viele erwachsene Personen sich in einem Klassenzimmer befinden. Sowohl die Qualifikation der handelnden Akteure als auch die Klassengröße, die Räume und Möglichkeiten zur individuellen Förderung, sind von ganz entscheidender Bedeutung. Es ist Zeit, die Bremse zu ziehen. Ein Konzept für inklusive Schule lässt sich nicht am Schreibtisch entwickeln. Dass Kinder mit Behinderung da bei sein können, reicht nicht, und dies ist kein Qualitätsmerkmal für eine gute Schule. So wird man keinem Kind gerecht.