Bad Bramstedt (lm/kv) Mehr Individualität in der Pflege! Unabhängig von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen erhalten alle Pflegebedürftigen ab 2017 gleichwertigen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung.

Dafür wurde zum einen der Pflegebedürftigkeitbegriff neu definiert. Zum anderen wurden die drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt, wodurch neue und genauere Möglichkeiten bei der Begutachtung geschaffen wurden. Hauptaugenmerk liegt hier besonders auf der besseren Einstufung von Menschen mit Demenz.
Individuelle Lebenssituation wird erfasst
Durch dieses neue Begutachtungsinstrument kann die jeweilige Versorgung und die persönliche Situation desjenigen, der Leistungen der Pflegeversicherung beantragt hat, besser registriert werden. Der Pflegebedürftige wird so noch gezielter nach seinen Bedürfnissen gepflegt und seine Selbständigkeit gestärkt. Dafür werden außerdem durch das Leistungsrecht passgenaue Hilfen bereitgestellt. Zum 1. Januar wurde der Beitragssatz um 0,2 Prozentpunkte erhöht, womit für die Leistungen der Pflegekasse rund fünf Milliarden Euro jährlich mehr bereit stehen.

Foto: Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) werden Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte besser Un terstüzt und gestärkt.