Bad Bramstedt (lm/so) Wer einen geliebten Angehörigen zuhause versorgt, weiß wie schwer es sein kann, auchmal Zeit für sich zu finden. Das Angebot der Verhinderungspflege soll hier unterstützen. Für die Zeit der Abwesenheit übernimmt eine Pflegevertretung die Betreuung des hilfebedürftigen Menschen.

Aber wie genau funktioniert das mit der Verhinderungspflege? Selbstverständlich hat der Gesetzgeber auch diese Form von Unterstützung genauestens geregelt. Die Pflegekasse zahlt dann die anfallenden Kosten für eine Vertretung, aber nicht mehr als 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Ob Friseurbesuch, ein Kino- oder Fernsehabende, Urlaub oder eine eigene Erkrankung, die Gründe für die Inanspruchnahme der Ersatz- beziehungsweise Verhinderungspflege sind dabei irrelevant, ebenso, ob eine Nachbarin oder ein ambulanter Pflegedienst einspringt.

Kombinationsmöglichkeiten
Durch das 1. Pflegestärkungsgesetz kann die Verhinderungspflege noch einfacher und unbürokratischer mit anderen Leistungen kombiniert werden. So kann beispielsweise bis zu 50 Prozent des Kurzzeitpflegebetrages, das heißt bis zu 806 Euro pro Kalenderjahr, für die häusliche Verhinderungspflege genutzt werden. Für ein Kaldenderjahr zahlt die Pflegekasse dann also bis zu 2.418 Euro für eine Verhinderungspflege. Während der Verhinderungspflege wird zudem bis zu vier Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt. Wer genaueres wissen möchte, sollte sich nähere Informationen zu Anspruchsvoraussetzungen, Art und Umfang des Anspruchs sowie Kombinationen von Verhinderungspflege mit anderen Leistungen wie Pflegesachleistungen, teilstationärer Pflege, Kurzzeitpflege und Pflegegeld einholen. Das geht entweder direkt bei der Pflegekasse oder in einem unverbindlichen Beratungsgespräch bei einem ambulanten Pflegedienst.

Foto: Die Pflege und Betreuung eines Angehörigen erfordert einen erheblichen Zeitaufwand. Eine Pflegevertretung kann hier die nötige Entlastung schaffen.