Bad Segeberg (em) Ein Strafbefehl ist eine ernsthafte Angelegenheit, die oft unvermittelt ins Leben eines Menschen tritt. Als Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Bad Segeberg, Wahlstedt, Trappenkamp, Klein Rönnau, Seedorf und weiteren umliegenden Gemeinden von Bad Segeberg gebe ich Ihnen einen kurzen und verständlichen Überblick, was ein Strafbefehl ist und welche Handlungsmöglichkeiten Sie im Falle eines solchen haben.

Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Urteil, das ohne eine Hauptverhandlung von einem Richter erlassen wird. Er dient dazu, kleinere Straftaten schnell und effizient zu ahnden. Typische Fälle, in denen ein Strafbefehl zur Anwendung kommt, sind Verkehrsdelikte, kleinere Betrugsdelikte oder Sachbeschädigungen. Der Strafbefehl enthält Informationen über die vorgeworfene Tat, die festgesetzte Strafe und die Rechtsmittelbelehrung. 

Wie kommt es zu einem Strafbefehl?

  1. Ermittlungsverfahren: Die Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren ein, wenn sie von einer Straftat erfährt. Dies kann durch eine Anzeige oder eigene Ermittlungen geschehen.
  2. Antrag auf Strafbefehl: Die Staatsanwaltschaft kann dann beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls stellen, wenn sie der Meinung ist, dass die Beweislage eindeutig ist.
  3. Erlass des Strafbefehls: Der Richter prüft den Antrag und erlässt den Strafbefehl, wenn er ebenfalls die Beweislage als ausreichend ansieht.

Was beinhaltet ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl kann verschiedene Strafen umfassen, darunter:

  • Geldstrafen
  • Fahrverbote
  • Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr auf Bewährung 

Wie verhalte ich mich richtig bei einem Strafbefehl?

  1. Ruhe bewahren: Ein Strafbefehl ist zunächst kein Grund zur Panik. Lesen Sie das Dokument sorgfältig durch und prüfen Sie die Angaben.
  2. Frist beachten: Sie haben 14 Tage Zeit, um Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Diese Frist beginnt mit der Zustellung des Strafbefehls und ist auf dem gelben Umschlag vermerkt.
  3. Rechtsanwalt konsultieren: Es ist dringend ratsam, einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht hinzuzuziehen. In Bad Segeberg, Wahlstedt, Trappenkamp, Klein Rönnau, Seedorf und den umliegenden Gemeinden stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite. Ich kann den Strafbefehl prüfen und mit Ihnen die Erfolgsaussichten eines Einspruchs besprechen. Oftmals bestehen tatsächlich gute Chancen, die Strafe zu mindern, da die Ermittlungen in einigen Fällen sehr oberflächlich verlaufen. 
  4. Einspruch einlegen: Wenn Sie mit dem Strafbefehl nicht einverstanden sind, können Sie Einspruch einlegen. Dieser sollte bestenfalls eine Begründung von einem Rechtsanwalt enthalten. Eine Begründung ist aber nicht zwingend erforderlich.  Der Einspruch führt zu einer Hauptverhandlung vor Gericht, in der die Vorwürfe und Beweise ausführlich erörtert werden. Spätestens jetzt sollte ein Anwalt für Strafrecht eingeschaltet werden. 
  5. Zahlung der Geldstrafe: Wenn Sie den Strafbefehl akzeptieren, können Sie die festgesetzte Geldstrafe zahlen und die Angelegenheit ist damit abgeschlossen.

Fazit

Ein Strafbefehl ist eine ernstzunehmende Sache, die schnelles und überlegtes Handeln erfordert. In jedem Fall sollten Sie die Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen. In Bad Segeberg, Wahlstedt, Trappenkamp, Klein Rönnau, Seedorf und weiteren umliegenden Gemeinden bin ich Ihr Experte für Strafrecht und unterstütze Sie kompetent und engagiert. Durch meine langjährige Erfahrung weiß ich, wie ich Ihre Rechte bestmöglich vertreten kann.

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben oder Fragen zu diesem Thema haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ihre Rechte zu wahren ist mein oberstes Gebot. Kontaktieren Sie mich noch heute für eine Beratung!