Henstedt-Ulzburg (em) Die Gemeindeverwaltung stellt in einer Artikelserie ihre Fachbereiche vor und erläutert, welche Veränderungen in den nächsten Jahren auf sie zukommen.

Der Fachbereich 3 Bürgerservice und öffentliche Sicherheit ist im Rathaus im gut zugänglichen Erdgeschoss zu finden, weil hier die meisten Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern bearbeitet werden. Er unterteilt sich in die Sachgebiete Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Bürgerservice und Standesamt. Wer neue Ausweisdokumente, Beglaubigungen und Führerscheinverlängerungen benötigt oder sich ummelden möchte, ist beim Bürgerservice an der richtigen Adresse. Weiterhin können hier bei Fahrzeugen mit SE-Kennzeichen vorübergehende Stilllegungen oder Ummeldungen innerhalb des Kreisgebietes in den Kraftfahrzeugschein eingetragen werden. Im Standesamt werden unter anderem Eheschließungen vollzogen und Geburten sowie Sterbefälle beurkundet. Auch für die Ausstellung von aktuellen Personenstandsurkunden, bei Vaterschaftsanerkennungen und Kirchenaustritten ist das Standesamt der richtige Anlaufpunkt. Das Sachgebiet „Allgemeine Ordnungsangelegenheiten“ ist den meisten Bürgerinnen und Bürgern als das sogenannte Ordnungsamt bekannt. Hier werden alle Themen behandelt, die im weitesten Sinne im Zusammenhang mit öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Henstedt-Ulzburg stehen.

Hierzu gehört auch die Freiwillige Feuerwehr mit 175 Kameradinnen und Kameraden aus den Ortswehren Henstedt, Ulzburg und Götzberg besteht. Seit einigen Jahren hat die Gemeinde große Anstrengungen zur Modernisierung der Freiwilligen Feuerwehr vorgenommen. Im Zeitraum von 2010 bis zum Jahr 2018 wird die Gemeinde insgesamt neun Feuerwehrfahrzeuge neubeschafft bzw. ausgetauscht haben und investiert hierfür ca. 2,6 Millionen Euro. Anfang des Jahres wurde die Umstellung auf den Digitalfunk abgeschlossen. Im laufenden Jahr ist die Funkzentrale in der Feuerwehrwache komplett erneuert worden. Das Ordnungsamt ist darüber hinaus für vielfältige, weitere Aufgaben zuständig, wie zum Beispiel die Bearbeitung von Gewerbeanmeldungen, Erteilung oder Entziehung gewerberechtlicher Erlaubnisse, Entgegennahme von Fundsachen, Ausstellung von Fischereischeinen, Genehmigung von Werbung im öffentlichen Verkehrsraum und der Verfolgung von Verstößen gegen den Tierschutz. Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld ist die Verkehrsüberwachung im Ort. Durch Mitarbeitende der Gemeinde wird der ruhende, also der parkende Verkehr entsprechend der Straßenverkehrsordnung überwacht. Hierzu zählen insbesondere die Einhaltung der Haltverbote, die missbräuchliche Nutzung von Schwerbehindertenparkplätzen und das unzulässige Parken vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.

Im Rahmen der Verkehrsaufsicht werden Maßnahmen zur Baustellensicherung auf Straßen genauso bearbeitet, wie dauerhafte Regelungen durch Ampeln und Verkehrszeichen. Im Vergleich mit den anderen Fachbereichen im Rathaus ist der Fachbereich 3 Bürgerservice und öffentliche Sicherheit weniger von Veränderungen in den nächsten Jahren betroffen. Dennoch wird auf einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ordnungsamt im kommenden Jahr eine höhere Arbeitsbelastung zukommen, da drei Wahlen anstehen. Die Durchführung von Wahlen seien es nun Europa-, Bundestags-, Landtags-, Kommunal- oder Bürgermeisterwahlen sowie Wahlen/Abstimmungen auf örtlicher Ebene werden ebenfalls durch das Ordnungsamt vorbereitet und durchgeführt.

Im Jahr 2017 stehen mit der Landtagswahl am 7. Mai 2017 und der Bundestagswahl, voraussichtlich im September 2017, zwei wichtige Abstimmungen an. Im November folgt die Wahl zum Seniorenbeirat der Gemeinde Henstedt-Ulzburg. Das Ordnungsamt ist unter anderem für die Erstellung der Wählerverzeichnisse, die Zusendung der Wahlunterlagen und die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen in Henstedt-Ulzburg verantwortlich. Die Gemeinde auch dieses Mal wieder auf den Einsatz von ehrenamtlichen Wahlhelfern angewiesen.

„Wenn Sie Interesse haben am Wahltag bei der Ausgabe der Stimmzettel und später der Auszählung des Wahlergebnisses zu unterstützen, melden Sie sich telefonisch unter der Nummer 0 41 93 - 963 310 oder per E-Mail wahlamt@h-u.de. Als Wahlhelfer dürfen alle Personen eingesetzt werden, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die Gemeinde zahlt Wahlhelfern eine Aufwandsentschädigung, das sogenannte Erfrischungsgeld, in Höhe von 40 Euro.“