Henstedt-Ulzburg (em) Seit März 2014 bietet die Gemeinde Henstedt-Ulzburg eine Notfallbetreuung für die Kinder ihrer Mitarbeiter/innen an. In den letzten zwölf Monaten wurde dieser Dienst nur dreimal in Anspruch genommen. Diese vergleichsweise geringe Nutzung liegt nach Ansicht der BFB auch an den vergleichsweise hohen Hürden, die dieser Betreuung entgegenstehen.

Eine vertragskonforme Notfallbetreuung ist nämlich nur dann möglich, wenn unvorhergesehene Engpässe in der Betreuung auftreten. Dann kommt innerhalb von zwei Stunden eine Betreuerin und kümmert sich um das Kind. Wichtig ist, dass der Notfall tatsächlich unvorhersehbar war und Vater oder Mutter ihren Arbeitsplatz nicht verlassen können um sich um das Kind zu kümmern. Wenn beispielsweise die Gewerkschaften einen Streik in den Kitas ankündigen, ist das zwar ein Notfall, aber nicht unvorhersehbar da er angekündigt war. Die Notfallbetreuung greift hier nicht. Auch wenn die Tagesmutter erkrankt kommt die Notfallbetreuerin nur für den Tag, für den es nicht vorhersehbar war. Für einen längeren Ausfall müssen die Eltern eine andere Alternative finden. Bei einer Erkrankung des Kindes tut die Gemeinde Henstedt-Ulzburg das, was jeder gute Arbeitgeber tun sollte, sie stellt die Mitarbeiter frei. Die Krankenkasse zahlt den Verdienstausfall und die Eltern kümmern sich um ihr krankes Kind.

Aus Sicht von Martin Andernacht (BFB-Mitglied im Hauptausschuss) ist es nicht vertretbar, dass die Gemeinde für die Bereitstellung eines solchen Dienstes mit höchst seltenen Einsatzmöglichkeiten jedes Jahr 6.000 Euro zahlt. Aus diesem Grund hat die BFB in der letzten Sitzung des Hauptausschusses einer Verlängerung des Vertrags zur Notfallbetreuung nicht zugestimmt. Die Fortführung der Notfallbetreuung wurde dennoch gegen die Stimmen von BFB und FDP mit den Stimmen CDU, SPD und WHU verlängert.