Henstedt-Ulzburg (rj) Der Ausbau der U3-Betreuung in Henstedt- Ulzburg bleibt ein gewaltiger Kraftakt: „Die Anzahl der Anmeldungen übersteigt zur Zeit noch die vorhandenen Plätze“, teilt die stellvertretende Bürgermeisterin Elisabeth von Bressensdorf mit.

Doch es gibt auch Bewegung beim Ausbau der Kinderbetreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren. Als nächste gemeindliche Einrichtungen werden die Krippe der Waldkita (Umbau Dreangel 19) und die zweite Krippe in der Kita Theodor-Storm-Straße (Umbau Hausmeisterhaus auf dem Schulbzw. Kita-Grundstück) eröffnen. Für beide Einrichtungen ist, wenn alles gut läuft, der Betriebsbeginn zum 1. November geplant. Bisher waren Krippen der Gemeinde Ganztagsgruppen von 7.45 bis 17 Uhr. In den beiden neuen Gruppen wird eine verlängerte Vormittagsbetreuung angeboten. Die Plätze in der Waldkita sind bereits alle vergeben. Die Vergabe in der Kita Theodor-Storm-Straße läuft momentan. Die Plätze werden zentral im Rathaus aufgeteilt. „In der Anmeldeliste sind alle Kinder erfasst, die von ihren Eltern in einer der bestehenden Krippen oder auch bei den freien Trägern, die zukünftig Kita-Plätze in Henstedt-Ulzburg anbieten werden, angemeldet wurden“, erklärt von Bressensdorf.

Im nächsten Schritt werden die Plätze in der Kita Emma-Gaertner- Straße vergeben. In der Einrichtung werden insgesamt 25 U3- und zusätzlich 30 Kindergartenplätze geschaffen. Ab 1. Dezember gibt es Betreuungsangebote bis 13, 15 und 17 Uhr. Wie auch in den gemeindlichen Einrichtungen sind Früh- und Spätdienste von 7 bis 18 Uhr möglich. Solange noch gewerkelt wird und die vorhandenen Plätze nicht ausreichen, wird ein bestimmter Paragraf angewandt: Ist der Betreuungsbedarf durch Berufstätigkeit für mehrere Kinder gleichermaßen nachgewiesen, ist das Alter für die Platzvergabe maßgeblich. Bleibt noch das umstrittene Betreuungsgeld. Eltern, deren Kinder nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden, haben, sofern sie keine öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen können oder wollen, einen Anspruch darauf. Zuständig für die Anträge ist die Außenstelle Lübeck des Landesamtes für Soziale Dienste (LASD) in Lübeck.