Kaltenkirchen (em) Im Hochhaus Flottmoorring 56-58 in Kaltenkirchen kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Brandfällen, die mehr oder weniger große Schäden angerichtet haben.

Am 9. Juni wurde in diesem Objekt eine Brandverhütungsschau von zwei Brandschutzingenieuren der Brandschutzdienststelle des Kreises Segeberg durchgeführt. An diesem Termin haben die untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Segeberg, die Freiwilligen Feuerwehr und das Ordnungsamt der Stadt Kaltenkirchen sowie technische Mitarbeiter der Hausverwaltung teilgenommen. Auf Anregung des Ordnungsamtes der Stadt Kaltenkirchen wurden bereits am 4. und 13. Mai Ortstermine durchgeführt.

Eine Brandverhütungsschau gemäß der Landesverordnung über die Brandverhütungsschau (Brandverhütungsschauverordnung BVSVO) vom 4. November 2008 dient der Überprüfung baulicher Anlagen zur Feststellung von Mängeln, die Brand- und Explosionsgefahren verursachen, die Selbstrettung von Menschen und Rettungsarbeiten durch die Feuerwehr gefährden sowie wirksame Löscharbeiten behindern können. Sie ist u. a. durchzuführen in baulichen Anlagen, die in besonderem Maße brand- und explosionsgefährdet sind oder bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Personen gefährdet werden kann. Die Brandverhütungsschau ist in Zeitabständen von sechs Jahren durchzuführen. Die letzte Brandverhütungsschau in diesem Gebäude wurde 2005 durchgeführt.

Bereits am 4. Mai haben die Brandschutzdienststelle und die untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Segeberg eine Besichtigung nach einem Brandfall im Hochhaus im Flottmoorring 56-58 durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass in den Treppenräumen Müllcontainer und in Müllräumen sowie Kellerfluren weitere Brandlasten wie, loser Müll und Sperrmüll gelagert wurden. Die Feuerschutztüren zu den Treppenräumen waren teilweise nicht funktionsfähig und die Treppengeländer wiesen größere Lücken auf. Der Eigentümer des Gebäudes wurde aufgefordert, diese Mängel bis zum 13. Mai bzw. bis zum 08. Juni zu beseitigen.

Wegen der immer wieder ausfallenden Aufzugsanlagen wurde die Staatliche Arbeitsschutzbehörde als zuständige Stelle informiert. Bei dem Ortstermin am 13. Mai wurde festgestellt, dass zu diesem Zeitpunkt die Brandlasten in den Treppenräumen, Müllräumen und Kellerfluren beseitigt waren.

Bei der Brandverhütungsschau am 9. Juni wurde dann festgestellt, dass die ersten Maßnahmen der Hausverwaltung Wirkung gezeigt haben. Die bei dem 2. Ortstermin durch die Brandschutzdienststelle getroffenen dringlichsten Anordnungen zu den Feuerschutztüren im Kellergeschoss waren bereits umgesetzt. Diese Anordnungen haben bei dem Kellerbrand am 22. Mai in Zusammenhang mit dem schnellen und umsichtigen Eingreifen der Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr eine stärkere Brandausbreitung verhindert. Das Brandereignis hat jedoch auch verdeutlicht, dass noch Mängel vorhanden sind. So konnten sich Rauchgase durch fehlende Abtrennungen in den Technikräumen oberhalb des Kellerbrandes über fast alle Geschosse ausbreiten.

Im Zuge der Begehung hat die untere Bauaufsichtsbehörde auch festgestellt, dass die Treppengeländer weitestgehend repariert wurden. Die Restarbeiten sind aber noch auszuführen.

Durch die offenen Laubengänge vor den Wohnungstüren und die zwei erreichbaren Treppenhäuser ist bei der Planung des Gebäudes bereits eine relativ sichere Bauart gewählt worden. Auch aus diesem Grund wird auf eine Nutzungsuntersagung verzichtet.

Alle bei der Brandverhütungsschau festgestellten Mängel werden in ihrer Gesamtheit durch die Brandschutzdienststelle bewertet, die notwendigen Maßnahmen zeitnah angeordnet und deren Umsetzung überwacht. Allerdings ist auch der Eigentümer grundsätzlich verpflichtet, das Gebäude in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und die Einhaltung der brandschutztechnischen Anforderungen ständig zu überprüfen.