Kaltenkirchen (em) Die Verordnung der Stadt Kaltenkirchen über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn-und Feiertagen sieht unter anderem für Sonntag, den 28.03.2021, die Öffnung der Verkaufsstellen in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr vor. Der besondere Anlass sollte das beabsichtigte „Frühlingsfest“ sein.

Nach der zur Zeit gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes sind Veranstaltungen jedoch verboten. Mit einer Lockerung dieser Regelung ist aufgrund der aktuellen Entwicklung der Inzidenz-Werte (96,7 ; Stand 17.03.2021, 03:00 Uhr, RKI) nicht zu rechnen.
Damit entfällt die Grundlage für die Öffnung der Geschäfte, sodass es am 28.03.2021 keinen verkaufsoffenen Sonntag in Kaltenkirchen geben kann.
„Mit Vertretern der Kaufleute sind wir uns einig, dass ein verkaufsoffener Sonntag unter diesen Umständen leider nicht möglich ist, was wir alle sehr bedauern.“, so Bürgermeister Hanno Krause.