Kaltenkirchen (em) Der Ausbau des Kisdorfer Wegs wurde durch die Stadtvertretung beschlossen und beginnt am 20. Mai mit dem ersten Bauabschnitt im Bereich des Ohlandparks. Die Fertigstellung ist für Mitte Oktober 2015 vorgesehen. Insgesamt sind 3 Bauabschnitte geplant und der Abschluss der Gesamtmaßnahme zum Ende 2016.

Die über 50 Jahre alte und verschlissene Straße soll vollständig erneuert werden, da sie dem in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen Straßenverkehr nicht mehr standhält. Da der komplette Straßenkörper ausgebaut wird, ist es folgerichtig, auch den mittlerweile zu kleinen Regenwasserkanal und den beschädigten Schmutzwasserkanal im Zuge des Straßenbaus mit zu erneuern. Da die Geh- und Radwege teilweise fehlen, bzw. nicht breit genug sind und sich ebenfalls in einem sehr schlechten baulichen Zustand befinden, werden diese ebenso ausgebaut und neu angelegt. Es wird erstmalig beidseitig ein Geh- und Radweg geplant. Die Gesamtbaukosten werden gemäß Entwurfsplanung auf ca. 9 Mio. Euro geschätzt, wovon ca. 1 Mio. Euro die Versorgungsträger für die räumliche Umlegung von vorhandenen Leitungen übernehmen. Es bleiben also als Baukosten für die Stadt geschätzte 8 Mio. Euro übrig.

Um die Anlieger über den geplanten Ablauf der Baumaßnahme, auch zu den Umleitungen direkt zu unterrichten, fand am 29.04.2015 eine erste Anwohnerversammlung statt. Neben der Art des Ausbaus wurde auch über die Erhebung von Ausbaubeiträgen informiert, allerdings nicht im Detail und ohne Zahlen zu nennen, da bisher nur Planungen vorliegen und noch keine Ausschreibungsergebnisse, keine Größen der zu veranlagenden Grundstücke und andere Daten, die für die komplizierte Berechnung der Ausbaubeiträge erforderlich sind. Die Planzahlen des Haushaltes sind öffentlich und damit bekannt, jedoch für eine Beitragsberechnung nicht verwendbar. Das Hauptinteresse der anwesenden Personen lag dennoch vorrangig in der Höhe der auf sie zukommenden Ausgaben. Das ist verständlich, gerade wegen der noch nicht möglichen klaren Angabe zu den Beiträgen. Wir werden, sobald belastbare Zahlen vorliegen, so schnell wie möglich konkretere Angaben zu den Beiträgen machen und gehen davon aus, dass eine Hochrechnung noch vor dem Sommer 2015 erfolgen kann. Nach der derzeit gültigen Satzung müssen die Anlieger 75 % der beitragsfähigen Aufwendungen tragen. Dies gilt aber nur für die Ausgaben der Straßenbaumaßnahme, zum Teil auch für den Regenwasserkanal, nicht jedoch für den Schmutzwasserkanal und auch nicht für Bauten, die auf Wunsch von einzelnen Anliegern erfolgen und von ihnen allein bezahlt werden.

Im Haushalt 2015 sind Gesamtkosten von 8 Mio. € veranschlagt. Hiervon fallen nach erster Schätzung gemäß Entwurfsplanung des Ingenieurbüros rd. 3,5 Mio. € als beitragsfähiger Aufwand (Straßenbau und Regenwasserkanal) an. Nach der gültigen Ausbaubeitragssatzung werden hiervon 75 % auf die Anlieger umgelegt, was einem umzulegenden Betrag von rd. 2,6 Mio. € entspricht. Hierbei kann es sich zum jetzigen Zeitpunkt nur um grobe Schätzungen aufgrund der Entwurfsplanung handeln, da konkrete Zahlen erst mit der Auswertung der eingegangenen Angebote der Baufirmen vorliegen. Seit dem Erlass der städtischen Ausbaubeitragssatzung in 1998 hat das Land Schleswig-Holstein das maßgebliche Kommunalabgabengesetz insoweit geändert, dass der Mindestanteil der Gemeinden am Aufwand nur noch 15 %, statt der in der Satzung festgeschriebenen 25 % betragen muss. Dementsprechend liegt der von den Beitragspflichtigen zu tragende Anteil nach der derzeit geltenden Satzung bei 75 %, statt der nach dem Gesetz möglichen 85 %. Aufgrund der gegenwärtigen Haushaltssituation der Stadt hat die Verwaltung angekündigt, diese mögliche 85%-Beteiligung der Anlieger vorzuschlagen. Die Entscheidung über eine mögliche Änderung der derzeitigen Ausbaubeitragssatzung trifft die Stadtvertretung. Die Satzung wird gegenwärtig an die ständige und sich stetig weiterentwickelnde Rechtsprechung zum Beitragsrecht angepasst und voraussichtlich im Juni 2015 dem Hauptausschuss und im Juli 2015 der Stadtvertretung im Entwurf zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Eine Gemeinde hat nach der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften vorrangig einer Kreditaufnahme zu erheben.

Bei der derzeitigen Haushaltssituation der Stadt Kaltenkirchen, die nach einem Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen, des Einkommensteueranteils und der Reduzierung von Kreiszuweisungen in 2015 auch vor dem Hintergrund notwendiger Investitionen wie Feuerwehr, Straßenbau, Unterkünfte für Flüchtlinge u.a. schwierig geworden ist, sieht sich die Verwaltung veranlasst, die Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen und damit auch den Beitragssatz von 85 % vorzuschlagen. Die Kosten, die nicht auf die Anlieger der Straße umgelegt werden, also derzeit 25 % oder ggf. 15 % der Gesamtbaumaßnahme, wären über den städtischen Haushalt zu tragen und stehen somit ggf. nicht für andere Maßnahmen oder zur Reduzierung der Kreditaufnahme zur Verfügung. In der derzeitigen Ausbaubeitragssatzung ist auch vorgesehen, dass auf Grundstücken, die überwiegend gewerblich genutzt werden, ein höherer Anteil am beitragsfähigem Aufwand entfällt, als auf die Grundstücke mit Wohnbebauung. Damit sollen die Gewerbebetriebe, die in erster Linie von dem Ausbau profitieren und mit ihrem Zuliefer-, Kunden- und Mitarbeiterverkehr die größere Belastung für die Straße erzeugen, verursachungsgerecht auch einen größeren Anteil an dem Ausbau tragen, als die Eigenheimbesitzer. Eine Veranlagung der Anlieger, also die Zahlungspflicht, erfolgt nicht in 2015, sondern voraussichtlich erst Mitte 2016. Zu diesem Zeitpunkt werden voraussichtlich Vorauszahlungen auf den Beitrag erhoben werden.

Es ist auch möglich, vor der Schlussrechnung der Maßnahme in 2016 als Anlieger sogenannte Ablösevereinbarungen mit der Stadt zu schließen, um Kostensicherheit zu haben und eine individuelle Fälligkeit zu regeln. „Ohne den Straßenausbau ist die Existenz der dort ansässigen Gewerbebetriebe für die Zukunft nicht mehr gewährleistet. Ihr wirtschaftlicher Vorteil wird bei der Beitragsberechnung berücksichtigt und die Eigenheimbesitzer entlastet. Für mich ist dies eine gerechte Umverteilung, das Gleiche sehe ich auch für die Erhöhung des Beitragssatzes von 75 auf 85 %, um die Allgemeinheit, die nicht unmittelbar von dem Ausbau profitiert, zu entlasten. Die Mittel können dann für andere Maßnahmen oder die Entschuldung genutzt werden. Ich hoffe, dass ich auf diese Weise für etwas mehr Klarheit und Sachlichkeit sorgen konnte. Vor der Sommerpause wird es eine zweite Anliegerversammlung geben, in der dann auch konkretere Zahlen als die aus dem Haushalt für die Beitragsveranlagung genannt werden können. Zumindest haben wir dann schon einmal die Ausschreibungsergebnisse für den ersten Bauabschnitt, die auf die anderen beiden Bauabschnitte hochgerechnet werden können.“, so Bürgermeister Hanno Krause.