Kaltenkirchen (em) Die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein planen, die S-Bahn-Linie „S21“ künftig in Hamburg-Eidelstedt zu verschwenken und bis Kaltenkirchen fahren zu lassen. Hierzu wird die derzeit vorhandene Strecke der AKN-Linie „A1“ vollständig zweigleisig ausgebaut und mit Oberleitung elektrifiziert. Insgesamt sind für diese Umbaumaßnahmen etwa 100 Millionen Euro eingeplant. Hinzu kommt die Anschaffung neuer Züge für ebenfalls etwa 100 Millionen Euro.

Nachdem für den Hamburger Abschnitt die Planfeststellung bereits 2016 begonnen hat und es dort zahlreiche Einwendungen der Anwohner gab, startet ab dem 23. Januar 2017 nun die Planfeststellung für den Schleswig-Holsteiner Abschnitt. 5 Wochen (bis 23. Februar) liegen die Unterlagen auf den Ämtern aus. [siehe Anlage „Öffentliche Bekanntmachung über die Planauslegung„] Bis spätestens 09. März müssen die Einwendungen dann dort oder direkt bei der Planfeststellungsbehörde in Kiel vorliegen, um Berücksichtigung zu finden.

„Diese Einwendungsphase ist die einzige offizielle Möglichkeit, seine Kritikpunkte oder Bedenken, gegen dieses Projekt vorzubringen. Wer sich nicht dazu äußert, ist vorbehaltlos mit dem Projekt einverstanden.“, so Markus Spiering, Vorsitzender der Bürgerinitiative. Die Bürgerinitiative Bahnstraße hat auf ihrer Internetseite unter www.bi-bahnstrasse.de/einwendung zahlreiche Informationen zusammengetragen und stellt Briefvorlagen und Argumentationshilfen zur Verfügung.

„Mögliche Kritikpunkte gibt es viele.“, so Spiering weiter. „Beispielsweise erhöhte Lärmbelastung, Gesundheitsgefahren und optische Beeinträchtigung durch die Oberleitung, Verkehrsprobleme aufgrund länger geschlossener Schranken oder die Aufwendung von 200 Millionen Euro an Steuermitteln für vergleichsweise geringe Verbesserungen und einen nachweislich unwirtschaftlichen Fahrbetrieb zwischen Quickborn und Kaltenkirchen.“

Aktuell sind im Projekt lediglich für Sonntags mehr Züge geplant. Ansonsten soll die Zugtaktung weitestgehend unverändert bleiben. Genau darauf zielen auch die durchgeführten Untersuchungen zu Lärm, Erschütterung, Verkehr und Umwelt ab. Nach Realisierung des Projekts sind aber Takterhöhungen oder auch die vermehrte Streckennutzung durch Güterverkehr durchaus möglich. Das Problem ist, dass die Strecke dann als Bestandsstrecke gilt, so dass keine erneute Prüfung der zuvor genannten Risiken erfolgen muss. Dies wird ungeahnte Folgen für Lärmemission, Schrankenschließzeiten oder Hilfsfristen von Feuerwehr und Rettungswagen nach sich ziehen. Umso wichtiger ist es daher, dass die Sorgen und Bedenken aller Anwohner entlang der Strecke während der Einwendungsfrist bis zum 09. März vorgetragen werden. Die Bürgerinitiative rät allen Betroffenen von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und bietet gerne ihre Unterstützung an. Denn ein "Später" wird es hier nicht mehr geben!

Die Bürgerinitiative vertritt seit Sommer 2015 etwa 200 durch das Projekt betroffene Anwohner entlang der Bahntrasse. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Anlieger über Presseberichte auf konkrete Pläne zum „Projekt S21“ aufmerksam und vor scheinbar vollendete Tatsachen gestellt. Die Mitglieder setzen sich unter anderem für einen Erhalt der Eingleisigkeit auf einem etwa 800 Meter langen Teilstück zwischen den Bahnhöfen Ellerau und Tanneneck sowie die Optimierung des Bahnübergangs im Bereich Bahnstraße/Ellerauer Straße/Berliner Damm ein. Unter www.bi-bahnstrasse.de gibt es weitere Informationen zum Thema „S21“ und zur Bürgerinitiative.