Neumünster (em) Derzeit sind die 66 Mitarbeiter des Winterdienstes der Stadt Neumünster verstärkt im Einsatz. Wenn anhaltender Schneefall oder Dauerfrost im gesamten Stadtgebiet herrschen, kann die Straßenreinigung beim besten Willen nicht überall gleichzeitig sein. Hier werden Prioritäten für besonders verkehrswichtige Stellen gesetzt.

Dies betrifft insbesondere Bundesstraßen, Hauptverkehrsstraßen, Zuwegungen zum Krankenhaus, Seniorenheimen, Feuerwehr und Polizei, Busbahnhof sowie Buslinien, Fußgängerüberwege und Brücken. Nebenstraßen in den Stadtteilen hingegen werden nicht geräumt. Da laut Wettervorhersage auch weiterhin Schneefall und Frost angesagt sind, weist das Technische Betriebszentrum (TBZ) der Stadt Neumünster aus aktuellem Anlass noch einmal auf die Winterdienstpflichten von Grundstückseigentümern hin. Diese sind in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Neumünster sowie im Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein festgelegt.

Das TBZ hat zunächst 800 Tonnen Streusalz eingelagert und ist gut auf den Winter vorbereitet. Schnee oder Glätte sind in der Zeit von 8 bis 20 Uhr unverzüglich zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee beziehungsweise entstandene Glätte ist bis 8 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Bis abends 20 Uhr müssen die Räumarbeiten so oft wie erforderlich wiederholt werden. Die Streu- und Räumbreite auf Fußwegen sollte mindestens 1,20 Meter betragen. Das TBZ bittet die Verkehrsteilnehmer, auf der Straße den Räumfahrzeugen Vorrang einzuräumen. Weitere Auskünfte zum Winterdienst gibt das TBZ unter der Service-Rufnummer 942-2900.