Norderstedt (em) Menschen mit Behinderungen sollen ein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches Leben führen können so wie alle anderen auch. Das ist der Grundgedanke von Inklusion. Und das ist das Ziel des neuen Gesetzes, das der Bundestag am Donnerstag, 1. Dezember, beschlossen hat. Mit ihm werden die Leistungen für Menschen mit Behinderungen neu geregelt. Kern ist, dass die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen aus dem „Fürsorgesystem“ der Sozialhilfe ausgegliedert wird.

Hinzu kommen unter anderem für erwerbstätige Leistungsbezieher verbesserte Anrechnungsgrenzen bei eigenem Einkommen und Vermögen, eine unabhängige Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen, mehr Mitbestimmungsrechte der Werkstatträte sowie eine Frauenbeauftragte in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, eine Stärkung der Wunsch- und Wahlrechte bei den Wohn- und Arbeitsformen, ein Budget für Arbeit, ein flexibler Übergang in die Rente und die Konzentration auf nur einen Antrag, um die Leistungen aus einer Hand zu erhalten.

Wie sich die neuen, verbesserten Regelungen auf die konkrete Situation und die alltägliche Arbeit vor Ort auswirken, soll im Dialog mit Vertretern des Werkstattrates, des Heimbeirates und dem Einrichtungsleiter Mathias Schneeloch erläutert werden. Außerdem werden auch Martin Seehase, Geschäftsführer der Norddeutschen Gesellschaft für Diakonie mbH, sowie Dr. Johannes Peter Petersen vom Diakonischen Werk Schleswig-Holstein, beide aus Rendsburg teilnehmen.