Hamburg (lh) In diesen Tagen stehen zahlreiche Menschen auf, um gemeinsam gegen den Terror zu kämpfen. Mit einer Kundgebung für Freiheit und Demokratie will der Verein Unternehmer ohne Grenzen am heutigen Montag, 12. Januar um 18 Uhr, auf die tragischen Ereignisse in Frankreich reagieren.

Gemeinsam mit zahlreichen Vereinen, Verbänden, Migrantenorganisationen, Gewerkschaften, Religionsvertretern und Kirchen ruft der Verein zu der Veranstaltung auf dem Gerhart-Hauptmann-Platz in Hamburg gegen Terror, Rassismus und Ausgrenzung auf. Die Veranstalter erwarten bis zu 4.000 Teilnehmer.
Der Bleistift gegen den Terror

Der Terror in Paris war ein Angriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit. Einem Angriff, dem auch Deutschland nicht entkommen konnte. Bereits in der Nacht auf Sonntag, 11. Januar, haben Unbekannte versucht das Verlagsgebäude der Tageszeitung „Hamburger Morgenpost“ mit einem Molotowcocktail anzuzünden. Das entstehende Feuer konnte jedoch schnell von der Feuerwehr gelöscht werden. Zahlreiche Akten verbrannten, Menschen wurden glücklicherweise nicht verletzt. Die Polizei befürchtet, dass der Anschlag eine Reaktion auf die Veröffentlichung mehrerer islamkritischer Karikaturen ist. Diese wurden in der Ausgabe am vergangenem Donnerstag, einen Tag nach dem schrecklichen Anschlag auf das Satiremagazin „Charlie Hebdo“, veröffentlicht. Die „Hamburger Morgenpost“ übernahm insgesamt fünf Karikaturen aus dem Bestand des Pariser Magazins.

Während mittlerweile ganz Europa mit Stiften und Karikaturen für Demokratie, Meinungs- und Pressefreiheit demonstriert, steht in Leipzig die Welt still. Die Stadt hat für die heutigen Demonstrationen von Islamgegnern das Zeigen von Mohammed-Karikaturen verboten. Ziel des Verbotes sei ein friedlicher Verlauf der Demonstrationen. In dem Bescheid, der am Wochenende im Internet veröffentlicht wurde, heißt es wörtlich: „Das Zeigen sogenannter Mohammed-Karikaturen sowie anderer den Islam oder andere Religionen beschimpfender oder böswillig verunglimpfender Plakate, Transparente, Banner oder anderer Kundgebungsmittel wird untersagt.“