Norderstedt (em) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des „Allgemeinen Sozialen Dienstes“ im Jugendamt der Stadt Norderstedt bieten vom 1. Oktober an neue Sprechstunden an – die auch ohne Anmeldung genutzt werden können. Kinder und Jugendliche können sich auch ohne ihre Eltern an die Fachmänner und –Frauen des Jugendamtes wenden. 

Zum Beispiel bei Schulproblemen oder Krisen in den Familien. Die neuen Offenen Sprechstunden finden jeweils montags von 9 bis 10 Uhr sowie donnerstags von 16 bis 18 Uhr statt. Und zwar in den Räumen des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugendamtes im Moorbek-Rondeel an der Rathausallee 70.

Weitere Beratungen werden wie bislang nach Terminvereinbarung angeboten. Die Geschäftsstelle des Jugendamtes der Stadt ist montags bis mittwochs von 8.30 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 18 Uhr und freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr erreichbar unter den Rufnummern 040/535 95 401 sowie 040/535 95 476. Die E-Mail-Anschrift lautet jugendamt@norderstedt.de

Allgemeine Informationen zu den Aufgaben und Angeboten des Jugendamtes: Welche Aufgabe hat das Jugendamt?

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Das Jugendamt plant, gestaltet und steuert dazu die passenden Strukturen und Angebote, unterstützt Kinder, Jugendliche und Familien und sichert den Kinderschutz.

Das Jugendamt soll insbesondere:

  • junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen.
  • Kinder und Jugendliche vor Gefahren und ihr Wohl schützen.

Leistungen des Allgemeinen Sozialen Diensts des Jugendamts

Der Allgemeine Soziale Dienst ist ein Fachbereich des Jugendamtes der Stadt Norderstedt. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bieten professionelle Hilfe und Unterstützung und folgende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch an:

  • Beratungsangebote
  • Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie
  • Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen im Einzelfall
  • Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
  • Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung

Andere Aufgaben:

  • Kinderschutz: Wenn Kinder und Jugendliche durch Gewalt oder Vernachlässigung gefährdet werden, schätzen die Fachkräfte des ASD die Situation ein. Sollte es notwendig sein, nehmen sie Kinder und Jugendliche in Notsituationen in Obhut und bringen sie an einem sicheren Ort unter
  • Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren vor den Familiengerichten und vor den Jugendgerichten

An wen richten sich die Angebote des Allgemeinen Sozialen Dienst?

Das Jugendamt ist für alle Altersstufen von der Geburt bis zur Volljährigkeit da, in manchen Fällen auch darüber hinaus. Alle können sich mit ihren Fragen und Problemen an das Jugendamt wenden:

  • Kinder und Jugendliche (auch ohne ihre Eltern)
  • Schwangere
  • (alleinerziehende) Eltern und andere Erziehungsberechtigte
  • (potenzielle) Pflegeeltern
  • Erziehungsfragen
  • Überforderung
  • Persönliche Krisen
  • Familiäre Krisen und Konflikte
  • Schulprobleme
  • Beratung zu Fragen bei Trennungen und Scheidungen (z.B. Beratung zu Umgangsregelungen etc.)

Mit welchen Anliegen kann man sich an den Allgemeinen Sozialen Dienst wenden?

  • Erziehungsfragen
  • Überforderung
  • Persönliche Krisen
  • Familiäre Krisen und Konflikte
  • Schulprobleme
  • Beratung zu Fragen bei Trennungen und Scheidungen (z.B. Beratung zu Umgangsregelungen etc.)