Norderstedt (em) Auf das am Freitag, 25. März auf den Stadtmagazin Portalen veröffentlichte Interview mit dem kaufmännischen Leiter des Strandhauses Norderstedt Christoph Clauß haben die Stadtwerke Norderstedt reagiert. Lesen Sie hier die Stellungnahme des Pressesprechers Oliver Weiß im Wortlaut:

Richtig ist, dass im Rahmen der rechtlichen Klärung der bereits im September 2020 von den Stadtwerken Norderstedt erklärten Kündigung des Haupt-Mietvertrages die Stadtwerke Norderstedt und der Pächter im März letzten Jahres in einem Vergleich vor dem Landgericht Kiel vereinbart haben, dass bestimmte, bis dahin zwischen der Strandhaus Norderstedt GmbH und ihren Gästen sowie Kunden vereinbarte, Veranstaltungen auch durchgeführt werden dürfen. Diese Veranstaltungen wurden in einer Liste dokumentiert und sind Teil der Vergleichsvereinbarung. Die insgesamt 75 darin enthaltenen Veranstaltungen für 2021, 2022 und 2024 wurden von den Stadtwerken Norderstedt genehmigt.

Falsch ist, dass darüber hinausgehende Veranstaltungen hiervon nicht betroffen sind. Bereits im September 2021 musste der Pächter aufgrund einer unangemeldeten Veranstaltung im August schriftlich auf seine dadurch verletzten Pflichten hingewiesen werden und spätestens nach einer Verhandlung vor dem Landgericht Kiel im Februar 2022 musste dem Strandhaus klar sein, dass private Veranstaltungen möglich, aber genehmigungspflichtig sind.

Die Aussage, die Stadtwerke Norderstedt würden Veranstaltungen untersagen/verbieten ist also unzutreffend. Im November 2021 wurde dem kaufmännischen Leiter des Strandhauses schriftlich per Boten eine eigens zur Anmeldung weiterer Veranstaltungen eingerichtete Mailadresse mitgeteilt. In diesem Postfach liegt bis heute kein Antrag seitens der Strandhaus Norderstedt GmbH für eine zusätzlich zu den bestehenden vertraglichen Vereinbarungen gewünschte Veranstaltung bei den Stadtwerken Norderstedt vor.

Der Durchführung einer für April 2022 unangemeldet geplanten Veranstaltung haben wir daher widersprochen. Von der ohne unsere Zustimmung erfolgten Entgegennahme einer ganzen Reihe weiterer privater Veranstaltungen haben wir erst durch ein anwaltliches Schreiben vom 23.03.2022 und aus den Medien erfahren. Die Leidtragenden unter der aktuellen Situation sind diejenigen, die auf die Verlässlichkeit einer Buchung beim Betreiber des Strandhauses vertraut haben und nun feststellen müssen, dass ihnen Termine eigenmächtig und ohne Grundlage zugesagt wurden. Nun weist das Strandhaus jegliche Verantwortung von sich und fordert öffentlich, die Veranstaltungen zu erlauben und damit nachträglich ihre wiederholten und umfangreichen Verstöße zu billigen. Von einem Geschäftspartner, der dies für 20 bis 30 Jahre sein möchte, müssen wir zum Wohl der Gäste des Strandhauses und des Stadtparks mehr Verlässlichkeit und weniger Eigennutz erwarten.

Hier geht es zum Strandhaus Interview: https://www.facebook.com/watch/?v=352052223615953&ref=sharing