Quickborn (em) Auf der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Freizeit am 27.06.2024 soll über einen Antrag des Kinder- und Jugendbeirates (KJB) zur Öffnung der Sportplätze und Schulhöfe für die Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen entschieden werden.

In seinem Antrag vom 07.11.23 wünscht der KJB, dass der Sportplatz Banksche Kuhle, der Sportplatz Schulzentrum Süd und der Kunstrasenplatz Dietrich Bonhoeffer Gymnasium für den individuellen Freizeitsport zur Verfügung stehen, sofern sie nicht gerade für den Schul- und Vereinssport genutzt werden. Außerdem wünscht man sich, dass die Schulhöfe länger frei zugänglich sind.

Von den betroffenen Schulen wird dieses abgelehnt, schlechte Erfahrungen in der Vergangenheit sprechen dagegen. Als Gründe wurden angegeben: Vandalismus, Verbleib von Müll auf den Liegenschaften, Beschädigungen, Verschmutzungen etc.

In der Beschlussvorlage der Verwaltung wird jetzt als Kompromiss vorgeschlagen, die 3 Schulhöfe und den Sportplatz Banksche Kuhle für eine Testphase zu öffnen, dies aber mit Auflagen und mit Kontrollen. Dieser Test soll 6 Monate andauern, die erforderlichen Mittel von 30.000 Euro sollen in den Haushalt von 2025 eingestellt werden.

Die CDU-Fraktion begrüßt einstimmig diese Beschlussvorlage, da es wichtig ist, den Kindern und Jugendlichen Platz für sportliche und Freizeitaktivitäten zu geben. Die Ablehnungen der betroffenen Schulen sind zwar nachvollziehbar, Verbote allein sind aber nicht das Allheilmittel. 

So wäre es gut, wenn man den Beschlussvorschlag um ein Widerrufsrecht ergänzt, das im Fall von Vandalismus oder ähnlich schlimmen Verstößen greift. Das würde den Druck auf eine positive Nutzung erhöhen und damit auch die Chance auf einen positiven Ausgang der Testphase.