Quickborn (em) Berichterstattungen zur jüngsten Beratung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt in Sachen Einzelhandelskonzept ist zu entnehmen, dass nun doch ein neuer ALDI an der Güttloh möglich sei. Dies trifft jedoch nicht zu.

Hätte der Berichterstatter eine aktuelle Stellungnahme angefordert, dann hätten wir gesagt: „Alle Fakten sind zutreffend wiedergegeben, aber die Schlussfolgerung ist falsch“. Es entstehen nach dem neuen Einzelhandelskonzept keine neuen Märkte. Es werden keine neuen Einzelhandelsflächen ausgewiesen. Weder auf der ehemaligen Fläche „Falke“, noch auf anderen angrenzenden Flächen.

Die Berichterstattung ist auch deshalb missverständlich, weil sehr alte Zitate von Bürgermeister Köppl falschen Schlussfolgerungen gegenübergestellt werden und damit eine vermeintliche Differenz aufgezeigt wird, die es so gar nicht gibt. Bürgermeister Köppl: „Meine seinerzeit getätigten Aussagen haben auch weiterhin Bestand und wurden inhaltlich durch das neue Konzept voll bestätigt“.

Es geht schließlich in der Neufassung des Einzelhandelkonzeptes 2016 durch die beauftragte Fa. CIMA überhaupt nicht um die Ausweitung des Einzelhandelsstandortes Güttloh auf andere Grundstücke, sondern um eine Einschätzung, wonach aus heutiger Sicht die vorhandenen beiden Discountbetriebe Modernisierungs- und Erweiterungsmöglichkeiten erhalten könnten. Aber dafür müsste die Stadt Quickborn dies in ihrer Bauleitplanung für das Gebiet entsprechend beschließen. Der derzeit gültige Bebauungsplan schränkt die Verkaufsflächengröße ein, so dass keine großflächigen Einzelhandelsbetriebe zwischen 800 und 1.400 qm möglich sind.

Der Einzelhandelsstandort Güttloh ist aus heutiger Sicht ein „ergänzender Nahversorgungsstandort“, bei dem in jedem Einzelfall zu prüfen ist, ob Verkaufsflächenerweiterungen vorhandener Betriebe negative Auswirkungen auf den „zentralen Versorgungsbereich“, nämlich die Innenstadt, haben könnten. Im Einzelhandelskonzept 2006 wurden flächenhafte Erweiterungen des Gebietes Güttloh als unverträglich eingestuft, weshalb es auch zu entsprechenden Ablehnungen neuer Einzelhandelsbetriebe kommen musste.

Andere Schlussfolgerungen ergaben sich auch nicht aus der öffentlichen Beratung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt über das neue Einzelhandelskonzept am vergangenen Donnerstag. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt wird seine Beratung am 11. Mai 2017 fortsetzen.

Das Einzelhandelskonzept wird erst endgültig Wirksamkeit entfalten, wenn es durch die Ratsversammlung beschlossen wurde. Danach ist für die Erweiterung von Einzelhandelsflächen in die „Großflächigkeit“ eine Einzelfallprüfung erforderlich.