Quickborn (em) Bürgermeister Thomas Beckmann ist zufrieden mit dem Ergebnis einer Besprechung mit Vertreterinnen und Vertretern des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr und des Verkehrsministeriums Die vor rund 10 Tagen ergangene Weisung der Fachaufsichtsbehörde, wonach der Verkehrsversuch mit dem Betrieb einer Ampel fortgesetzt werden muss, hatte im Quickborner Rathaus zunächst für Unmut gesorgt.

Schließlich sollte wegen der aktuellen Sperrung des Harksheider Weges und der damit verbundenen Verkehrsverlagerungen der Verkehrsfluss auf der Autobahnbrücke verbessert und der Verkehr zwischen Quickborn und Norderstedt dadurch erleichtert werden. Neben dem Abbau der Ampel an der Brücke Ulzburger Landstraße wollte die Stadtverwaltung verschiedene flankierende Maßnahmen umsetzen, damit insbesondere Radfahrende die schmale Straße sicher benutzen können.

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr hatte sich aber nicht darauf beschränkt, der Stadtverwaltung eine fachliche Weisung zu erteilen. Die für das Straßenverkehrsrecht zuständige Dezernatsleiterin lud gleichzeitig den Bürgermeister und Mitarbeiter nach Kiel ein, um ihre Sichtweise darzustellen und in einen Dialog über die Beendigung des laufenden Verkehrsversuchs einzutreten.

Da sich die Stadt Quickborn im Jahr 2021 für die Durchführung eines Verkehrsversuches entschieden hat, legen die höheren Verkehrsbehörden Wert darauf, dass dieser mit einer qualifizierten Auswertung abschließt, welche die Verhältnisse vor und während des Verkehrsversuchs vergleicht und im Hinblick auf die Sicherheit der Verkehrsteilnehmergruppen bewertet. Die erprobte Maßnahme wäre nur dann erfolgreich zu nennen, wenn sich die Verkehrssicherheit durch sie bei Betrachtung aller Aspekte erhöht hätte. Besonderes Augenmerk ist auf die Situation der Radfahrenden zu legen. Insofern waren sich die Beteiligten einig, dass sowohl der Zustand vor dem Verkehrsversuch, als auch die jetzige Verkehrsführung mit der Ampel Risiken für Radfahrende, Fußgänger und Pferde entstehen lassen könnten.

Bürgermeister Thomas Beckmann: „Unterschiedliche Auffassungen betrafen die Veränderung des Versuchsaufbaus während der Sperrung des Harksheider Weges. Diese Veränderung haben wir als zuständige Straßenverkehrsbehörde nicht gleichgesetzt mit einem Ende der Erprobung. Die Verwaltung wollte weiterhin Daten erheben und in der selbstverständlich vorgesehenen Schlussbetrachtung mit behandeln. Der Landesbetrieb hält diese Änderung aber erst nach dezidierter Bewertung der Maßnahme für zulässig.“

Beckmann kündigte eine ausführliche Analyse des Verkehrsversuches an, die die Grundlage für seine weiteren Entscheidungen sein werde. Er dankte den beteiligten Vertreterinnen und Vertretern aus dem Landesbetrieb und dem Verkehrsministerium nicht zuletzt für konstruktive Vorschläge zur Verkehrsregelung nach Beendigung der Probephase.