Norderstedt (em) Ein wichtiger Ratgeber mit vielen Tipps und Ratschlägen. Aus der Ratgeber-Reihe der Hausmann Immobilien Beratung ist soeben die vierte Auflage des Leitfaden „Der Verwaltungsbeirat“ erschienen.

Diese Broschüre soll sowohl den Eigentümern als auch den Verwaltungsbeiräten als Leitfaden in Bezug auf die Möglichkeiten, Voraussetzungen und Erfordernisse für eine Bestellung eines Verwaltungsbeirats dienen und hierneben einen praxisorientieren Überblick über dessen Aufgaben und Pflichten geben. Die Hausmann Hausverwaltung hofft, dass die Broschüre Hilfestellungen geben und Fragen beantworten kann und insbesondere auch in Praxis bei der - mehr oder weniger - täglichen, jedoch wohl keineswegs immer alltäglichen Arbeit als Verwaltungsbeirat dienlich sein wird.

Geschäftsführerin Frauke Fölster: „Dies ist bereits die vierte Auflage des Ratgebers. Die Nachfrage zu dieser Broschüre war so enorm, dass wir gemeinsam mit dem Rechtsanwalt und Notar Tobias Hübner gerne die Neuauflage verfasst haben.“ Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) enthält lediglich rudimentäre Regelungen über den Verwaltungsbeirat, der zwar kein zwingend vorgeschriebenes, ein in der Praxis jedoch häufig eingesetztes sinnvolles Hilfs- und Kontrollorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft ist.

Damit sich WEG-Verwaltungsbeiräte über ihre Rechte und Pflichten informieren können, wurde dieser Leitfaden für Wohnungseigentümer herausgegeben. Der Verwaltungsbeirat übt eine wichtige Funktion im Rahmen der Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft aus. Durch den Beirat werden die Wohnungseigentümer in die Lage versetzt, mehr Einfluss auf die Verwaltung zu nehmen, und sich auch über das Jahr hinweg (bis zur nächsten Eigentümerversammlung) über die einzelnen Belange ihrer Gemeinschaft und ihrer Wohnanlage informieren zu können.

Daraus ergibt sich, dass jede Eigentümergemeinschaft dringend in Erwägung ziehen sollte einen Verwaltungsbeirat zu bestellen.