Norderstedt (em) Angesichts der jüngsten Zahl der Meldungen von im Stadtgebiet gesichteten Ratten, geht die Verwaltung der Stadt Norderstedt davon aus, dass das Rattenaufkommen derzeit auch jahreszeitlich bedingt erhöht ist. Rattenbefall ist ein Thema, dass von den Fachleuten der Verwaltung ernst genommen wird.

Die Bürgerinnen und Bürger Norderstedts sind aufgerufen, daran mitzuwirken, die Population der Schädlinge im Stadtgebiet möglichst gering zu halten.

Die Einwohnerinnen und Einwohner sollten umgehend beim Fachbereich Allgemeine Ordnungsaufgaben im Rathaus melden, wenn Sie Ratten im oberirdischen, öffentlichen Bereich sehen oder einen möglichen Befall auf Ihrem Grundstück feststellen. Auf diese Weise ermöglichen die Bürgerinnen und Bürger der Verwaltung einen möglichst genauen Überblick über das Rattenaufkommen im Stadtgebiet.

Die Stadt Norderstedt als zuständige Behörde kann bei einem Rattenbefall prüfen, ob weitergehende Maßnahmen zu veranlassen sind, zum Beispiel eine sogenannte Belegung der Kanalisation und spezielle Kontrollen in städtischen Grünanlagen, von Gewässern, Bachläufen oder im Straßenbegleitgrün.

Grundsätzlich ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, sein Grundstück von Schädlingen wie Ratten frei zu halten. Sichere Indizien, dass sich Ratten auf dem Grundstück angesiedelt haben, sind Rattenlöcher und Rattenkot. Rattenlöcher sind relativ groß und können einen Durchmesser von zehn Zentimetern haben. Wenn Ratten auf dem Grundstück festgestellt worden sind, müssen unverzüglich Maßnahmen zu deren Bekämpfung eingeleitet werden. Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und Verbreitung sowie zur Vernichtung tierischer Schädlinge (§ 17 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz IfSG).

Die Stadt Norderstedt kann Bürgern Hilfsmaßnahmen bei der Rattenbekämpfung auf Grundstücken mit privater Bebauung (Einzel- / Doppel- oder Reihenhaus) anbieten. Dieser Service beschränkt sich auf den Außenbereich eines privaten Grundstücks. Er wird nur dann angeboten, wenn die Eigentümer den Rattenbefall nicht selbst verursacht haben - zum Beispiel durch Müllablagerung, Tierhaltung verbunden mit unsachgemäßer Lagerung von Futtermitteln, Füttern von Wildtieren im Garten oder durch unsachgemäße Kompostierung. Zudem muss nachgewiesen werden, dass eigene und beauftragte Maßnahmen nicht zum Erfolg geführt haben.

Bei vielen der Meldungen der jüngeren Vergangenheit werden immer wieder Futterstellen für Wildvögel als Anlaufstelle für die Ratten genannt. Ursächlich ist also offenbar die sogenannte Winterfütterung. Von vielen Bürgerinnen und Bürgern werden darüber hinaus das ganze Jahr über Futterstoffe ausgebracht. Es gilt die Einschätzung der Expertinnen und Experten: Generell begünstigt das Füttern von Vögeln oder auch anderen Wildtieren im Freien einen Rattenbefall. Zur Fütterung von Vögeln im Garten sollten keine Vogelhäuser aufgestellt werden. Diese Vogelhäuschen können von den Ratten häufig erreicht werden. Wer Wildvögel füttern möchte, sollte sich im Fachhandel nach Vogelstationen zum Aufhängen und mit Auffangteller erkundigen. Die Stationen sollten an dünnen Ästen beziehungsweise so aufgehängt werden, dass Ratten Sie nicht erreichen können.

Durch folgende weitere Maßnahmen können das Nahrungsangebot und die Unterschlupfmöglichkeiten für Ratten dauerhaft verringert werden:

Gebäudesicherung:
Ratten kommen im Winter gerne in warme Räume. Um dies zu verhindern, sollten Kellertüren ohne Spalt schließen und Fenster und Lüftungsschächte mit einem engmaschigen Gitter (Maschenweite nicht größer als 1,8 Zentimeter) versehen sein. Ratten und Mäuse können sich selbst durch kleine Löcher von wenigen Zentimetern Durchmesser zwängen und so in Gebäude eindringen. Jalousien, Türen und Tore sollten durch dicht an die umgebende Wand anschließende Bürsten mit Borsten aus nicht biegbarem elastischem Material gesichert werden. Abfallrohre und Rohrleitungen sollten von außen (Manschetten) und innen (Rückstauklappen im Abwassersystem) gesichert werden. Toiletten können durch den Einbau von Toilettensicherungsklappen (bei Neubauten: Rückschlagklappen) gegen das Eindringen von Ratten durch das Entwässerungssystem gesichert werden. Durchtrittsstellen von Installationsrohren und Kabelkanälen im Gebäude sollten vollständig abgedichtet werden.
Toilette / Abwassersystem:
Speisereste und sonstige Küchenabfälle dürfen nicht über die Toilette entsorgt werden, sonst bieten sie den in der Kanalisation lebenden Ratten eine gute Nahrungsbasis. Die Tiere klettern aus der Kanalisation in die Abwasserrohre der Häuser und gelangen so unter Umständen in die Wohnungen.

Sperrmüll:
Leere Lebensmittelkartons, Verpackungsmaterial oder Sperrmüll sollten nicht längere Zeit auf dem Grundstück oder am Straßenrand abgestellt werden. Schon nach wenigen Tagen können Ratten Kartons, alte Kühlschränke, Matratzen oder Schrankschubladen als Behausung nutzen.

Müllcontainer / Mülltonnen:
Soweit Müllcontainer einen Flüssigkeitsablass besitzen, sollte dieser mit einer Schraube verschlossen werden, um Ratten den Zutritt über diesen Weg zu verwehren. Die Deckel der Container sollten geschlossen gehalten werden.

Biotonnen und Komposter:
Häufig siedeln sich Ratten an Biotonnen und Kompostern an. Sie nagen sich von unten durch den Kunststoffboden und graben sich dann nach oben, um so an die frisch weggeworfenen Speisereste zu gelangen. Sinnvoll sind rattensichere Kompostbehälter oder eine Absicherung mit feinmaschigem Draht. Biotonnen und Komposter sollten deshalb regelmäßig auf Anzeichen für einen Rattenbefall überprüft werden.

Komposthaufen:
Gekochte Essensreste und tierische Abfälle (Knochen, Fleisch, Eier) ziehen durch ihren Geruch Nagetiere magisch an. Sie gehören nicht auf den Kompost. Auch das Verpacken in Zeitungspapier bietet keine Abhilfe.

Lagerung der gelben Wertstoffsäcke:
Lebensmittel- oder Tiernahrungsreste in Verpackungen im Gelben Sack locken Ratten an. Dies ist besonders dann gegeben, wenn die gelben Säcke in größerer Anzahl konzentriert zum Beispiel bei Wohnanlagen oder in Tiefgaragen liegen. Die Zwischenlagerung der gelben Säcke sollte deshalb an für Ratten schlecht erreichbaren Plätzen erfolgen (verschlossene Räume). Gelbe Säcke sollten nicht über die Nacht, sondern erst am Morgen des Abholtages auf die Straße gestellt werden.
Fütterungsstellen an Gewässern und öffentlichen Plätzen:
Die Fütterung von Enten, Schwänen, Vögeln oder Tauben durch Privatpersonen sollte unterbleiben. Es bleiben meist größere Mengen ungenutzten Futters zurück, die für Ratten eine gute Nahrungsquelle darstellen.
Private Tierhaltung:
Futtermittel sollten immer unerreichbar für Ratten in dicht schließenden Behältnissen aufbewahrt werden. Sonst besteht die Gefahr, dass diese sich unter Hundezwingern, in Entenställen, Hühnergehegen oder im Bereich von Pferdestallungen einnisten. Es sollte keine Bodenfütterung von Haus- oder Nutztieren erfolgen. Geeignet sind stattdessen Futternäpfe oder schalen.

Gartengestaltung:
Niedrig wachsende Bodendecker sind zur Grundstücksbegrünung sehr beliebt. Sie werden aber auch von Ratten gerne als Schutz angenommen. Wenn auch noch Speisereste in ihnen entsorgt werden, finden Ratten oft genug Nahrung bei gleichzeitig guter Deckung unter den Bodendeckern. In Risikobereichen (neben Müllbehältern oder Futterstellen für Haustiere) sollte deshalb auf Bodendecker verzichtet werden.

Gewässer:
Um einer Ansiedlung von Ratten vorzubeugen, empfiehlt es sich, auf oder am Grundstück verlaufende Gräben sauber zu halten. Ratten bewegen sich vor allem auf „Rattenstraßen”, die meist vom angrenzenden Gewässer auf das Grundstück führen. Gefährdete Grundstücke sollten deshalb regelmäßig auf „Rattenstraßen” überprüft werden.